Noch § 5 Kaufrecht, Teil 4 Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel: Ausschluss und Begrenzung von Gewährleistungsansprüchen: Unerhebliche Tauglichkeitsminderung, Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis des Käufers (§ 442 BGB), Verkauf durch den Pfandgläubiger (§ 445 BGB), Vertraglicher Ausschluss/Begrenzung; Unerheblichkeit des Sachmangels, Gleichstellung der Mankolieferung mit dem Sachmangel, teilweise Mangelhaftigkeit einer (teilbaren) Gesamtsache; Vertraglicher Gewährleistungsausschluss; Garantien beim Kauf