Markenrecht

Schutz der bekannten Marke § 14 II Nr. 3 MarkenG


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Wie und warum werden bekannte Marken stärker geschützt? Wann ist eine Marke bekannt? Was ist der Unterschied zu der Verwechslungsgefahr? Wie ist § 14 II Nr. 3 MarkenG in der Klausur zu prüfen? Was ist eine Rufbeeinträchtigung, ein Imagetransfer, eine Rufschädigung und die Ausnutzung der Unterscheidungskraft oder der Wertschätzung?

Timestamps:

0:00 Intro 0:08 Verortung

0:55 Grundgedanke

2:42 Gedankliche Verknüpfung

5:03 Bekanntheit

5:39 Eingriffstatbestände mit Beispielen

12:56 Ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise

14:19 Kontrollfragen

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MarkenrechtBy Der Jurastudent