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In der Schweiz gibt es ein steuerliches Konzept, das international für Stirnrunzeln sorgt: den Eigenmietwert. Eigentümer von selbstgenutzten Immobilien müssen in ihrer Steuererklärung fiktive Mieteinnahmen versteuern, als ob sie ihre eigene Wohnung oder ihr eigenes Haus an sich selbst vermieten würden. Dieses System ist nicht nur ein bürokratischer Sonderfall, sondern wird von Kritikern oft als „Besteuerung von Luft“ bezeichnet. Doch was genau macht den Eigenmietwert so einzigartig, und warum steht er in der Kritik? Dieser Artikel beleuchtet die Hintergründe, die Funktionsweise und die kontroverse Debatte um dieses Schweizer Steuerunikum.
Was ist der Eigenmietwert?
Der Eigenmietwert ist ein fiktiver Betrag, der den Mietwert einer selbstgenutzten Immobilie widerspiegelt. Wer in der Schweiz ein Eigenheim besitzt und darin wohnt, muss diesen Betrag als Einkommen in der Steuererklärung angeben, als wäre die Immobilie vermietet. Die Höhe des Eigenmietwerts wird von den kantonalen Steuerbehörden geschätzt, basierend auf Faktoren wie Lage, Grösse und Zustand der Immobilie. Ziel dieser Regelung ist es, eine steuerliche Gleichbehandlung zwischen Mietern und Eigentümern zu schaffen: Mieter können ihre Miete nicht steuerlich absetzen, also sollen Eigentümer für den „Vorteil“ des mietfreien Wohnens besteuert werden.
Dazu kommen weitere steuerliche Aspekte: Eigentümer können zwar Unterhaltskosten und Hypothekarzinsen abziehen, doch der Eigenmietwert bleibt oft ein erheblicher Posten in der Steuererklärung. Besonders in teuren Wohngegenden wie Zürich oder Genf, wo die Immobilienpreise hoch sind, kann der Eigenmietwert eine spürbare finanzielle Belastung darstellen.
Ein globales Unikum
Die Schweiz ist eines der wenigen Länder weltweit, die den Eigenmietwert besteuern. Ähnliche Regelungen existieren in den Niederlanden und Luxemburg, jedoch in deutlich abgeschwächter Form. In den meisten anderen Ländern, wie Deutschland, Österreich oder den USA, wird das Wohnen im eigenen Haus steuerlich nicht als Einkommen betrachtet. Die Idee, eine fiktive Einnahme zu besteuern, die in Wirklichkeit nie anfällt, erscheint vielen internationalen Beobachtern absurd. Es ist, als würde man jemanden für die Luft besteuern, die er atmet – eine Metapher, die in der Schweiz oft in der hitzigen Debatte um den Eigenmietwert fällt.
Die Begründung der Schweizer Steuerbehörden lautet, dass der Eigenmietwert eine Form von „wirtschaftlichem Vorteil“ darstellt. Doch diese Logik stößt auf Kritik: Warum sollte jemand für einen Vorteil besteuert werden, den er sich durch den Kauf einer Immobilie erarbeitet hat? Zudem führt die Regelung zu einer paradoxen Situation: Wer sich ein Eigenheim leistet, wird steuerlich stärker belastet als jemand, der zur Miete wohnt – ein Umstand, der den Traum vom Eigenheim für viele Schweizer erschwert.
Die Kritik: Ungerecht und kontraproduktiv
Die Kritik am Eigenmietwert ist vielfältig. Erstens wird argumentiert, dass die Regelung den Erwerb von Wohneigentum bestraft. In einer Zeit, in der die Immobilienpreise in der Schweiz ohnehin explodieren, erschwert der Eigenmietwert den Zugang zu Wohneigentum, insbesondere für die Mittelschicht. Jungfamilien, die sich den Traum vom Eigenheim erfüllen wollen, sehen sich mit einer zusätzlichen steuerlichen Belastung konfrontiert, die ihre finanzielle Planung erschwert.
Zweitens wird die Komplexität des Systems bemängelt. Die Berechnung des Eigenmietwerts ist oft intransparent und variiert je nach Kanton. Was in Zürich als Eigenmietwert gilt, kann in einem ländlichen Kanton wie Uri völlig anders aussehen. Diese Ungleichheit führt zu einem Gefühl der Ungerechtigkeit, da die steuerliche Belastung stark von der Wohnlage abhängt.
Drittens wird die Grundlogik des Eigenmietwerts infrage gestellt. Kritiker argumentieren, dass es unfair ist, fiktive Einnahmen zu besteuern, die nie realisiert werden. Ein Eigenheimbesitzer erhält keine Mieteinnahmen, sondern trägt oft hohe Kosten für Hypotheken, Unterhalt und Renovationen. Die Besteuerung des Eigenmietwerts wird daher als doppelte Belastung empfunden: Man zahlt nicht nur für den Erwerb und Erhalt der Immobilie, sondern auch für das Privileg, darin zu wohnen.
Ein Blick auf die Gegenseite: Argumente für den Eigenmietwert
Befürworter des Eigenmietwerts argumentieren, dass er eine gerechte steuerliche Behandlung von Mietern und Eigentümern sicherstellt. Ohne den Eigenmietwert könnten Eigentümer steuerliche Vorteile nutzen, die Mietern verwehrt bleiben, etwa durch den Abzug von Hypothekarzinsen. Zudem generiert der Eigenmietwert erhebliche Steuereinnahmen für die Kantone, die für öffentliche Dienstleistungen wie Schulen oder Infrastruktur genutzt werden.
Ein weiteres Argument ist, dass der Eigenmietwert Spekulationen auf dem Immobilienmarkt eindämmen kann. Indem Eigentümer für das Wohnen im eigenen Haus besteuert werden, wird der Anreiz gesenkt, Immobilien lediglich als Wertanlage zu kaufen, ohne sie zu nutzen. Dies könnte dazu beitragen, den Wohnungsmarkt in angespannten Regionen wie Zürich oder Genf zu entlasten.
Reformforderungen und politische Debatte
Die Debatte um den Eigenmietwert ist in der Schweiz seit Jahren ein Politikum. Verschiedene Parteien und Interessengruppen fordern eine Reform oder gar die Abschaffung des Systems. Im Jahr 2023 wurde im Schweizer Parlament eine Motion zur Abschaffung des Eigenmietwerts abgelehnt, doch die Diskussion ist damit nicht beendet. Insbesondere die SVP und die FDP setzen sich für eine Abschaffung ein, während linke Parteien wie die SP eher für eine Reform plädieren, die den Eigenmietwert fairer gestalten soll, etwa durch eine stärkere Berücksichtigung der tatsächlichen finanziellen Belastung von Eigentümern.
Eine mögliche Reform könnte darin bestehen, den Eigenmietwert nur für hochpreisige Immobilien beizubehalten oder die Abzugsmöglichkeiten für Unterhaltskosten zu erhöhen. Eine andere Idee ist die Einführung eines pauschalen Eigenmietwerts, der unabhängig von der Immobilienlage gleich hoch ist, um die kantonale Ungleichheit zu beseitigen.
Ein Relikt der Vergangenheit?
Der Eigenmietwert ist ein steuerliches Unikum, das die Schweiz international auszeichnet – oder je nach Sichtweise isoliert. Während Befürworter die Regelung als Beitrag zur steuerlichen Gerechtigkeit verteidigen, sehen Kritiker darin eine ungerechte Belastung, die den Traum vom Eigenheim erschwert und die Mittelschicht benachteiligt. Die Komplexität und Intransparenz des Systems verstärken die Unzufriedenheit zusätzlich.
In einer Zeit, in der Wohnen in der Schweiz immer teurer wird, stellt sich die Frage, ob der Eigenmietwert noch zeitgemäß ist. Vielleicht ist es an der Zeit, dieses steuerliche Relikt zu überdenken und eine Lösung zu finden, die sowohl gerecht als auch praxistauglich ist. Bis dahin bleibt der Eigenmietwert ein Paradebeispiel für die Eigenheiten der Schweizer Steuerpolitik – und ein Dauerbrenner in der politischen Debatte.
Steuer auf Mann, Frau oder Transgender: Die nächste Schweizer Innovation?
Einleitung: Willkommen in der Zukunft der Steuerpolitik
Wenn die Schweiz für etwas bekannt ist, dann für ihre Kreativität in der Steuererfindung. Der Eigenmietwert, jene berühmte „Luftbesteuerung“ fürs Wohnen im eigenen Heim, hat bereits international für ungläubiges Kopfschütteln gesorgt. Doch warum bei fiktiven Mieteinnahmen stehenbleiben? In einem Land, das Steuerinnovationen liebt, ist es an der Zeit, den nächsten logischen Schritt zu wagen: die Besteuerung von Geschlechtsidentitäten. Warum Mann, Frau oder Transgender nicht auch als steuerpflichtigen „Vorteil“ betrachten? Ein ironischer Blick auf eine absurde, aber vielleicht gar nicht so ferne Zukunft.
Die Idee: Geschlecht als steuerlicher Vorteil
Die Logik hinter dem Eigenmietwert ist bestechend einfach: Wenn du in deinem eigenen Haus wohnst, genießt du einen wirtschaftlichen Vorteil, der besteuert werden muss. Warum also nicht das Geschlecht auf die gleiche Weise behandeln? Schließlich bringt jede Identität – sei es Mann, Frau oder Transgender – gewisse „Vorteile“ mit sich, die man doch sicher monetarisieren kann. Männer haben vielleicht statistisch gesehen höhere Gehälter (Gender Pay Gap, anyone?), Frauen könnten für ihre soziale Kompetenz besteuert werden, und Transgender-Personen, nun ja, die haben den Vorteil, gesellschaftliche Normen herauszufordern – das muss doch steuerlich erfasst werden!
Die Berechnung könnte ähnlich wie beim Eigenmietwert ablaufen: Jede Identität erhält einen fiktiven „Identitätswert“, geschätzt von den kantonalen Steuerbehörden. In Zürich wäre der Steuersatz für Männer vielleicht höher, weil sie dort öfter Führungspositionen besetzen. In ländlichen Kantonen könnten Frauen höher besteuert werden, weil sie dort traditionell als „Hüterinnen des Haushalts“ gelten. Und Transgender? Die könnten eine „Diversitätsprämie“ zahlen, weil sie die Gesellschaft bunter machen. Klingt doch fair, oder?
Ein globaler Exportschlager
Die Schweiz hat mit dem Eigenmietwert bewiesen, dass sie steuerliche Kuriositäten weltweit etablieren kann. Warum also nicht die Geschlechtssteuer als nächsten Exportschlager vermarkten? Andere Länder könnten folgen und ihre eigenen Modelle entwickeln. In den USA könnte man etwa eine „Gender-Fluid-Prämie“ einführen, während Deutschland vielleicht eine „Nicht-binäre Zusatzabgabe“ erhebt. Die Möglichkeiten sind endlos – und die Steuereinnahmen auch.
Natürlich müsste man die Bürokratie etwas aufblähen. Ein „Amt für Geschlechtsbesteuerung“ (AfG) könnte eingerichtet werden, mit Formularen, in denen Steuerpflichtige ihr Geschlecht jährlich neu deklarieren müssen. Wer sich unsicher ist, zahlt einfach einen pauschalen „Identitätsfindungszuschlag“. Und für besonders kreative Steuerzahler könnte es einen Abzug für „geschlechtsspezifische Mehrausgaben“ geben – etwa für Bartpflegeprodukte, Make-up oder Gender-Reveal-Partys.
Die Kritik: Absurd, aber konsequent
Natürlich wird es Kritiker geben. Manche könnten behaupten, dass die Besteuerung von Geschlechtsidentitäten absurd sei und die Privatsphäre verletze. Doch ist das nicht genau die gleiche Logik wie beim Eigenmietwert? Wenn man für das Wohnen im eigenen Haus besteuert werden kann, warum nicht für die „Nutzung“ der eigenen Identität? Schließlich ist Geschlecht ein „Vorteil“, den man täglich „nutzt“ – sei es beim Job, im Alltag oder in der Liebe. Wer wollte da widersprechen?
Ein weiteres Argument der Kritiker könnte sein, dass eine solche Steuer diskriminierend wirkt. Aber auch hier hat die Schweiz Erfahrung: Der Eigenmietwert benachteiligt Eigentümer gegenüber Mietern, und dennoch wird er akzeptiert. Eine Geschlechtssteuer wäre einfach eine weitere Übung in kreativer Ungleichbehandlung – ganz im Schweizer Stil.
Die Befürworter: Steuergerechtigkeit 2.0
Die Befürworter einer Geschlechtssteuer könnten argumentieren, dass sie die nächste Stufe der steuerlichen Gerechtigkeit darstellt. Warum sollten nur Immobilienbesitzer für fiktive Vorteile zahlen? Eine Geschlechtssteuer würde endlich alle Bürger gleichermaßen einbeziehen – unabhängig davon, ob sie ein Haus besitzen oder nicht. Zudem könnten die Einnahmen in soziale Projekte fließen, etwa in die Förderung von Gleichberechtigung. Ironisch, nicht wahr?
Und seien wir ehrlich: Die Schweiz liebt es, neue Steuern zu erfinden. Eine Geschlechtssteuer wäre ein weiterer Beweis für den innovativen Geist des Landes. Wer weiß, vielleicht könnten wir als Nächstes eine Steuer auf Haarfarbe oder Augenfarbe einführen? Blondinen zahlen mehr, weil sie „auffälliger“ sind, und Braunäugige könnten einen „Vertrauensbonus“ versteuern. Die Möglichkeiten sind so bunt wie die Schweizer Alpen.
Ein steuerliches Meisterwerk?
Die Idee, Mann, Frau oder Transgender zu besteuern, mag auf den ersten Blick absurd klingen. Doch in einem Land, das bereits fiktive Mieteinnahmen besteuert, ist nichts unmöglich. Die Geschlechtssteuer wäre die Krönung der Schweizer Steuerkreativität – ein ironisches Meisterwerk, das die Welt erneut staunen lassen würde. Oder vielleicht auch nur ein weiterer Grund, kopfschüttelnd die Steuererklärung auszufüllen. Bis es so weit ist, bleibt der Eigenmietwert das unangefochtene Symbol für die Schweizer Liebe zur steuerlichen Fantasie. Aber wer weiß? Vielleicht ist die Geschlechtssteuer nur eine Motion im Parlament entfernt.
By SWISSVOXIn der Schweiz gibt es ein steuerliches Konzept, das international für Stirnrunzeln sorgt: den Eigenmietwert. Eigentümer von selbstgenutzten Immobilien müssen in ihrer Steuererklärung fiktive Mieteinnahmen versteuern, als ob sie ihre eigene Wohnung oder ihr eigenes Haus an sich selbst vermieten würden. Dieses System ist nicht nur ein bürokratischer Sonderfall, sondern wird von Kritikern oft als „Besteuerung von Luft“ bezeichnet. Doch was genau macht den Eigenmietwert so einzigartig, und warum steht er in der Kritik? Dieser Artikel beleuchtet die Hintergründe, die Funktionsweise und die kontroverse Debatte um dieses Schweizer Steuerunikum.
Was ist der Eigenmietwert?
Der Eigenmietwert ist ein fiktiver Betrag, der den Mietwert einer selbstgenutzten Immobilie widerspiegelt. Wer in der Schweiz ein Eigenheim besitzt und darin wohnt, muss diesen Betrag als Einkommen in der Steuererklärung angeben, als wäre die Immobilie vermietet. Die Höhe des Eigenmietwerts wird von den kantonalen Steuerbehörden geschätzt, basierend auf Faktoren wie Lage, Grösse und Zustand der Immobilie. Ziel dieser Regelung ist es, eine steuerliche Gleichbehandlung zwischen Mietern und Eigentümern zu schaffen: Mieter können ihre Miete nicht steuerlich absetzen, also sollen Eigentümer für den „Vorteil“ des mietfreien Wohnens besteuert werden.
Dazu kommen weitere steuerliche Aspekte: Eigentümer können zwar Unterhaltskosten und Hypothekarzinsen abziehen, doch der Eigenmietwert bleibt oft ein erheblicher Posten in der Steuererklärung. Besonders in teuren Wohngegenden wie Zürich oder Genf, wo die Immobilienpreise hoch sind, kann der Eigenmietwert eine spürbare finanzielle Belastung darstellen.
Ein globales Unikum
Die Schweiz ist eines der wenigen Länder weltweit, die den Eigenmietwert besteuern. Ähnliche Regelungen existieren in den Niederlanden und Luxemburg, jedoch in deutlich abgeschwächter Form. In den meisten anderen Ländern, wie Deutschland, Österreich oder den USA, wird das Wohnen im eigenen Haus steuerlich nicht als Einkommen betrachtet. Die Idee, eine fiktive Einnahme zu besteuern, die in Wirklichkeit nie anfällt, erscheint vielen internationalen Beobachtern absurd. Es ist, als würde man jemanden für die Luft besteuern, die er atmet – eine Metapher, die in der Schweiz oft in der hitzigen Debatte um den Eigenmietwert fällt.
Die Begründung der Schweizer Steuerbehörden lautet, dass der Eigenmietwert eine Form von „wirtschaftlichem Vorteil“ darstellt. Doch diese Logik stößt auf Kritik: Warum sollte jemand für einen Vorteil besteuert werden, den er sich durch den Kauf einer Immobilie erarbeitet hat? Zudem führt die Regelung zu einer paradoxen Situation: Wer sich ein Eigenheim leistet, wird steuerlich stärker belastet als jemand, der zur Miete wohnt – ein Umstand, der den Traum vom Eigenheim für viele Schweizer erschwert.
Die Kritik: Ungerecht und kontraproduktiv
Die Kritik am Eigenmietwert ist vielfältig. Erstens wird argumentiert, dass die Regelung den Erwerb von Wohneigentum bestraft. In einer Zeit, in der die Immobilienpreise in der Schweiz ohnehin explodieren, erschwert der Eigenmietwert den Zugang zu Wohneigentum, insbesondere für die Mittelschicht. Jungfamilien, die sich den Traum vom Eigenheim erfüllen wollen, sehen sich mit einer zusätzlichen steuerlichen Belastung konfrontiert, die ihre finanzielle Planung erschwert.
Zweitens wird die Komplexität des Systems bemängelt. Die Berechnung des Eigenmietwerts ist oft intransparent und variiert je nach Kanton. Was in Zürich als Eigenmietwert gilt, kann in einem ländlichen Kanton wie Uri völlig anders aussehen. Diese Ungleichheit führt zu einem Gefühl der Ungerechtigkeit, da die steuerliche Belastung stark von der Wohnlage abhängt.
Drittens wird die Grundlogik des Eigenmietwerts infrage gestellt. Kritiker argumentieren, dass es unfair ist, fiktive Einnahmen zu besteuern, die nie realisiert werden. Ein Eigenheimbesitzer erhält keine Mieteinnahmen, sondern trägt oft hohe Kosten für Hypotheken, Unterhalt und Renovationen. Die Besteuerung des Eigenmietwerts wird daher als doppelte Belastung empfunden: Man zahlt nicht nur für den Erwerb und Erhalt der Immobilie, sondern auch für das Privileg, darin zu wohnen.
Ein Blick auf die Gegenseite: Argumente für den Eigenmietwert
Befürworter des Eigenmietwerts argumentieren, dass er eine gerechte steuerliche Behandlung von Mietern und Eigentümern sicherstellt. Ohne den Eigenmietwert könnten Eigentümer steuerliche Vorteile nutzen, die Mietern verwehrt bleiben, etwa durch den Abzug von Hypothekarzinsen. Zudem generiert der Eigenmietwert erhebliche Steuereinnahmen für die Kantone, die für öffentliche Dienstleistungen wie Schulen oder Infrastruktur genutzt werden.
Ein weiteres Argument ist, dass der Eigenmietwert Spekulationen auf dem Immobilienmarkt eindämmen kann. Indem Eigentümer für das Wohnen im eigenen Haus besteuert werden, wird der Anreiz gesenkt, Immobilien lediglich als Wertanlage zu kaufen, ohne sie zu nutzen. Dies könnte dazu beitragen, den Wohnungsmarkt in angespannten Regionen wie Zürich oder Genf zu entlasten.
Reformforderungen und politische Debatte
Die Debatte um den Eigenmietwert ist in der Schweiz seit Jahren ein Politikum. Verschiedene Parteien und Interessengruppen fordern eine Reform oder gar die Abschaffung des Systems. Im Jahr 2023 wurde im Schweizer Parlament eine Motion zur Abschaffung des Eigenmietwerts abgelehnt, doch die Diskussion ist damit nicht beendet. Insbesondere die SVP und die FDP setzen sich für eine Abschaffung ein, während linke Parteien wie die SP eher für eine Reform plädieren, die den Eigenmietwert fairer gestalten soll, etwa durch eine stärkere Berücksichtigung der tatsächlichen finanziellen Belastung von Eigentümern.
Eine mögliche Reform könnte darin bestehen, den Eigenmietwert nur für hochpreisige Immobilien beizubehalten oder die Abzugsmöglichkeiten für Unterhaltskosten zu erhöhen. Eine andere Idee ist die Einführung eines pauschalen Eigenmietwerts, der unabhängig von der Immobilienlage gleich hoch ist, um die kantonale Ungleichheit zu beseitigen.
Ein Relikt der Vergangenheit?
Der Eigenmietwert ist ein steuerliches Unikum, das die Schweiz international auszeichnet – oder je nach Sichtweise isoliert. Während Befürworter die Regelung als Beitrag zur steuerlichen Gerechtigkeit verteidigen, sehen Kritiker darin eine ungerechte Belastung, die den Traum vom Eigenheim erschwert und die Mittelschicht benachteiligt. Die Komplexität und Intransparenz des Systems verstärken die Unzufriedenheit zusätzlich.
In einer Zeit, in der Wohnen in der Schweiz immer teurer wird, stellt sich die Frage, ob der Eigenmietwert noch zeitgemäß ist. Vielleicht ist es an der Zeit, dieses steuerliche Relikt zu überdenken und eine Lösung zu finden, die sowohl gerecht als auch praxistauglich ist. Bis dahin bleibt der Eigenmietwert ein Paradebeispiel für die Eigenheiten der Schweizer Steuerpolitik – und ein Dauerbrenner in der politischen Debatte.
Steuer auf Mann, Frau oder Transgender: Die nächste Schweizer Innovation?
Einleitung: Willkommen in der Zukunft der Steuerpolitik
Wenn die Schweiz für etwas bekannt ist, dann für ihre Kreativität in der Steuererfindung. Der Eigenmietwert, jene berühmte „Luftbesteuerung“ fürs Wohnen im eigenen Heim, hat bereits international für ungläubiges Kopfschütteln gesorgt. Doch warum bei fiktiven Mieteinnahmen stehenbleiben? In einem Land, das Steuerinnovationen liebt, ist es an der Zeit, den nächsten logischen Schritt zu wagen: die Besteuerung von Geschlechtsidentitäten. Warum Mann, Frau oder Transgender nicht auch als steuerpflichtigen „Vorteil“ betrachten? Ein ironischer Blick auf eine absurde, aber vielleicht gar nicht so ferne Zukunft.
Die Idee: Geschlecht als steuerlicher Vorteil
Die Logik hinter dem Eigenmietwert ist bestechend einfach: Wenn du in deinem eigenen Haus wohnst, genießt du einen wirtschaftlichen Vorteil, der besteuert werden muss. Warum also nicht das Geschlecht auf die gleiche Weise behandeln? Schließlich bringt jede Identität – sei es Mann, Frau oder Transgender – gewisse „Vorteile“ mit sich, die man doch sicher monetarisieren kann. Männer haben vielleicht statistisch gesehen höhere Gehälter (Gender Pay Gap, anyone?), Frauen könnten für ihre soziale Kompetenz besteuert werden, und Transgender-Personen, nun ja, die haben den Vorteil, gesellschaftliche Normen herauszufordern – das muss doch steuerlich erfasst werden!
Die Berechnung könnte ähnlich wie beim Eigenmietwert ablaufen: Jede Identität erhält einen fiktiven „Identitätswert“, geschätzt von den kantonalen Steuerbehörden. In Zürich wäre der Steuersatz für Männer vielleicht höher, weil sie dort öfter Führungspositionen besetzen. In ländlichen Kantonen könnten Frauen höher besteuert werden, weil sie dort traditionell als „Hüterinnen des Haushalts“ gelten. Und Transgender? Die könnten eine „Diversitätsprämie“ zahlen, weil sie die Gesellschaft bunter machen. Klingt doch fair, oder?
Ein globaler Exportschlager
Die Schweiz hat mit dem Eigenmietwert bewiesen, dass sie steuerliche Kuriositäten weltweit etablieren kann. Warum also nicht die Geschlechtssteuer als nächsten Exportschlager vermarkten? Andere Länder könnten folgen und ihre eigenen Modelle entwickeln. In den USA könnte man etwa eine „Gender-Fluid-Prämie“ einführen, während Deutschland vielleicht eine „Nicht-binäre Zusatzabgabe“ erhebt. Die Möglichkeiten sind endlos – und die Steuereinnahmen auch.
Natürlich müsste man die Bürokratie etwas aufblähen. Ein „Amt für Geschlechtsbesteuerung“ (AfG) könnte eingerichtet werden, mit Formularen, in denen Steuerpflichtige ihr Geschlecht jährlich neu deklarieren müssen. Wer sich unsicher ist, zahlt einfach einen pauschalen „Identitätsfindungszuschlag“. Und für besonders kreative Steuerzahler könnte es einen Abzug für „geschlechtsspezifische Mehrausgaben“ geben – etwa für Bartpflegeprodukte, Make-up oder Gender-Reveal-Partys.
Die Kritik: Absurd, aber konsequent
Natürlich wird es Kritiker geben. Manche könnten behaupten, dass die Besteuerung von Geschlechtsidentitäten absurd sei und die Privatsphäre verletze. Doch ist das nicht genau die gleiche Logik wie beim Eigenmietwert? Wenn man für das Wohnen im eigenen Haus besteuert werden kann, warum nicht für die „Nutzung“ der eigenen Identität? Schließlich ist Geschlecht ein „Vorteil“, den man täglich „nutzt“ – sei es beim Job, im Alltag oder in der Liebe. Wer wollte da widersprechen?
Ein weiteres Argument der Kritiker könnte sein, dass eine solche Steuer diskriminierend wirkt. Aber auch hier hat die Schweiz Erfahrung: Der Eigenmietwert benachteiligt Eigentümer gegenüber Mietern, und dennoch wird er akzeptiert. Eine Geschlechtssteuer wäre einfach eine weitere Übung in kreativer Ungleichbehandlung – ganz im Schweizer Stil.
Die Befürworter: Steuergerechtigkeit 2.0
Die Befürworter einer Geschlechtssteuer könnten argumentieren, dass sie die nächste Stufe der steuerlichen Gerechtigkeit darstellt. Warum sollten nur Immobilienbesitzer für fiktive Vorteile zahlen? Eine Geschlechtssteuer würde endlich alle Bürger gleichermaßen einbeziehen – unabhängig davon, ob sie ein Haus besitzen oder nicht. Zudem könnten die Einnahmen in soziale Projekte fließen, etwa in die Förderung von Gleichberechtigung. Ironisch, nicht wahr?
Und seien wir ehrlich: Die Schweiz liebt es, neue Steuern zu erfinden. Eine Geschlechtssteuer wäre ein weiterer Beweis für den innovativen Geist des Landes. Wer weiß, vielleicht könnten wir als Nächstes eine Steuer auf Haarfarbe oder Augenfarbe einführen? Blondinen zahlen mehr, weil sie „auffälliger“ sind, und Braunäugige könnten einen „Vertrauensbonus“ versteuern. Die Möglichkeiten sind so bunt wie die Schweizer Alpen.
Ein steuerliches Meisterwerk?
Die Idee, Mann, Frau oder Transgender zu besteuern, mag auf den ersten Blick absurd klingen. Doch in einem Land, das bereits fiktive Mieteinnahmen besteuert, ist nichts unmöglich. Die Geschlechtssteuer wäre die Krönung der Schweizer Steuerkreativität – ein ironisches Meisterwerk, das die Welt erneut staunen lassen würde. Oder vielleicht auch nur ein weiterer Grund, kopfschüttelnd die Steuererklärung auszufüllen. Bis es so weit ist, bleibt der Eigenmietwert das unangefochtene Symbol für die Schweizer Liebe zur steuerlichen Fantasie. Aber wer weiß? Vielleicht ist die Geschlechtssteuer nur eine Motion im Parlament entfernt.