Dr. Carmen Lechleuthner über eine vielversprechende Gesetzesänderung
In dieser Episode berichtet Dr. Carmen Lechleuthner von der Gesetzesänderung im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG):
Das erwartet dich in dieser Episode:
Wie Dr. Carmen Lechleuthner die Hilfsmittelversorgung erlebt hat.Wie es zu ihrer Petition kam.Was die Gesetzesänderung besagt.Fragen und Themenvorschläge
Weiterführende Links und Tipps der Redaktion:
Entsprechender Absatz im GVSG, zitiert aus dem Bundesgesetzblatt
SGB 5, Paragraf 33, Absatz 5c
„(5c) Die Erforderlichkeit eines Hilfsmittels wird vermutet, wenn sich der Versicherte in einem sozial-
pädiatrischen Zentrum, das nach § 119 Absatz 1 ermächtigt wurde, oder in einem medizinischen
Behandlungszentrum für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen, das
nach § 119c Absatz 1 ermächtigt wurde, in Behandlung befindet und die beantragte Hilfsmittelversorgung von
dem dort tätigen behandelnden Arzt im Rahmen der Behandlung innerhalb der letzten drei Wochen vor der
Antragstellung empfohlen worden ist.“