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Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Der zusätzlich zur Einkommensteuer erhobene Solidaritätszuschlag verletzt das Grundgesetz nicht und darf vorerst weiter erhoben werden. Ihr Urteil verkündeten die Richter am Mittwoch.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Der zusätzlich zur Einkommensteuer erhobene Solidaritätszuschlag verletzt das Grundgesetz nicht und darf vorerst weiter erhoben werden. Ihr Urteil verkündeten die Richter am Mittwoch.