Gestern hat der Bundesgerichtshof zwei Urteile gegen Björn Höcke bestätigt. Der thüringische AfD-Fraktionschef hatte mehrmals eine verbotene SA-Losung benutzt und war deshalb zu Geldstrafen verurteilt worden. Er muss nun knapp 30.000 Euro zahlen und gilt damit als vorbestraft. Schon 2019 hatte ein Gericht festgestellt, dass Höcke als "Faschist" bezeichnet werden darf. Wäre es dann nicht auch angemessen, ihm das passive Wahlrecht zu entziehen? Er könnte dann in kein Amt mehr gewählt werden. Unsere Frage des Tages beantwortet der Autor und Journalist und Autor Claudius Seidl.