1 Anwältin + 1 Richter + 1 Thema.
10 Minuten ohne Skript und ohne Schwurbel.
Man liest immer wieder: Die Staatsanwaltschaft ist weisungsgebunden! Staatsanwälte sind politische Beamte!
Entscheidet und verfolgt die Staatsanwaltschaft also gar nicht unabhängig? Entscheiden in Wahrheit die Landesjustizminister und -ministerinnen, wer angeklagt wird? Wie genau ist das mit der Aufsicht über die Staatsanwaltschaft? Gibt es wirklich konkrete Weisungen? Was genau unterscheidet Richter*innen von Staatsanwält*innen?
Hier gibt es Erfahrungsberichte aus erster Hand. Kein "hab ich gehört" oder "gelesen", sondern echte Fakten.
Bleibt die Frage: Ist die Weisungsgebundenheit ein Makel? Falls ja: Besser weg damit? Rechtspopulisten und so…
Wie seht Ihr das? Lasst uns mal Feedback zu diesem Thema da!
Fun Fact: Wusstet Ihr, dass es oft Dienstaufsichtsberschwerden gegen Richter gibt, mit denen von ihnen verlangt wird, eine bestimmte Entscheidung in eine bestimmte Richtung zu treffen? Und der erhobene Vorwurf? Der Richter hätte nach Weisung entschieden. Klingt komisch, gibt es aber wirklich.
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