Gegen das amtliche Endergebnis der Berlin-Wahl kann nach Bekanntgabe Beschwerde eingereicht werden. Zum Beispiel dürfen sich Parteien oder der Innensenator beim Verfassungsgerichtshof melden. Christian Waldhoff, Jurist von der Humboldt-Uni, sagte, kleinere Fehler passieren. Diesmal dürfte die Summe aber einzigartig gewesen sein.