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Staatsrechtler: "Summe an Wahlpannen dürfte einzigartig gewesen sein"


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Gegen das amtliche Endergebnis der Berlin-Wahl kann nach Bekanntgabe Beschwerde eingereicht werden. Zum Beispiel dürfen sich Parteien oder der Innensenator beim Verfassungsgerichtshof melden. Christian Waldhoff, Jurist von der Humboldt-Uni, sagte, kleinere Fehler passieren. Diesmal dürfte die Summe aber einzigartig gewesen sein.
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InterviewsBy rbb24 Inforadio