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Soviel zum Thema "Stadtmöblierung":
Diese Bushaltestelle hat keine Bank mehr, aber die Werbeanlage ist blitzblank und wird jede Woche geputzt (anders als der Fahrkartenautomat). Da zeigt sich, was dem Betreiber wirklich wichtig ist!
Wer den Bus nimmt, wird "im Gegenzug" gezwungen, jeden Tag die Werbebilder zu konsumieren.
Dieses Konzept finden wir mehr als fragwürdig.
Wir treten dafür ein, dass städtische Infrastruktur ohne die großen Werbekonzerne möglich ist. Werbung mit Hinterleuchtung, Bewegtbildtechnik oder digitale Werbebildschirme im Stadtbild scheiden nach unserem Gesetzentwurf komplett aus.
Die Hälfte der verbleibenden Werbeflächen (z.B. auch an Bushaltestellen, aber nicht bewegt oder hinterleuchtet!) wollen wir für Kulturwerbung¹ vorsehen, um nichtkommerzielle Werbung gegenüber den allgegenwärtigen Markenbotschaften zu bevorzugen.
¹ "Inhalte zur Unterrichtung der Bevölkerung über kulturelle, politische, sportliche und ähnliche Veranstaltungen sowie für Werbung von steuerbegünstigten Körperschaften im Sinne des §51 der Abgabenordnung"
hamburg-werbefrei.de
By Soviel zum Thema "Stadtmöblierung":
Diese Bushaltestelle hat keine Bank mehr, aber die Werbeanlage ist blitzblank und wird jede Woche geputzt (anders als der Fahrkartenautomat). Da zeigt sich, was dem Betreiber wirklich wichtig ist!
Wer den Bus nimmt, wird "im Gegenzug" gezwungen, jeden Tag die Werbebilder zu konsumieren.
Dieses Konzept finden wir mehr als fragwürdig.
Wir treten dafür ein, dass städtische Infrastruktur ohne die großen Werbekonzerne möglich ist. Werbung mit Hinterleuchtung, Bewegtbildtechnik oder digitale Werbebildschirme im Stadtbild scheiden nach unserem Gesetzentwurf komplett aus.
Die Hälfte der verbleibenden Werbeflächen (z.B. auch an Bushaltestellen, aber nicht bewegt oder hinterleuchtet!) wollen wir für Kulturwerbung¹ vorsehen, um nichtkommerzielle Werbung gegenüber den allgegenwärtigen Markenbotschaften zu bevorzugen.
¹ "Inhalte zur Unterrichtung der Bevölkerung über kulturelle, politische, sportliche und ähnliche Veranstaltungen sowie für Werbung von steuerbegünstigten Körperschaften im Sinne des §51 der Abgabenordnung"
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