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STANDPUNKTE • Erwiderung an Prinz Marcus von Anhalt (Podcast)


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Ein Standpunkt von Sean Henschel.
Sehr geehrter Herr von Anhalt,
ein Interview mit Ihnen und Herrn Gabel wurde am 02.02.2020 auf dem YouTube Kanal Tim Gabel unter dem Titel „PODCAST #2: PRINZ MARCUS VON ANHALT über sein „Skandal“ Video, Zeit als Zuhälter, Bushido uvm.“ veröffentlicht (1). Sie sprechen über Ihre Vergangenheit als Zuhälter, Ihre Ausbildung zum Metzgermeister, Ihre Liebesbeziehungen zu verschiedenen Prostituierten, die für Sie arbeiteten, über die Abschaffung der Sittenwidrigkeit der Prostitution, Ehrgeiz, Disziplin, Protzerei und Erfolg, soziale Anerkennung und soziale Medien als Vermarktungsmaschinerie. Es war ein sehr interessantes Interview.
Das Video hatte innerhalb kürzester Zeit über 1 Million Aufrufe und über 6000 Kommentare zu verzeichnen, sodass von einem besonderen Interesse seitens der YouTube Community und einer besonders hohen Reichweite der dort verbreiteten Inhalte gesprochen werden kann. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass Sie ihre Prominenz, unabhängig davon, worin diese begründet sein mag, für Werbekampagnen allerart und zur Vermarktung ihrer Ansichten und Produkte lukrativ zu nutzen wissen.
In Anbetracht der Tatsache, dass Sie aber auch durch ihre Prominenz viele Menschen erreichen und bekannte Massenmedien ihre Geschichten, man könnte sie auch „Skandale“ nennen, ohne jegliche Verzögerung ebenfalls in die Welt setzen, nehme ich Ihre öffentliche Einladung gerne an, um einige Punkte Ihrer Aussagen zu kommentieren. Sie sprechen in diesem Video durchaus wichtige Belange an und schildern dabei Ihre private Meinung.
Gestatten Sie mir, einige Ihrer Aussagen aufzugreifen, um anschließend eine andere Perspektive darzustellen. Die ausgesuchten Aussagen, so scheint es mir, sind in der Gesellschaft populärer als manche wahrhaben möchten. Der Kommentar erfolgt unter dem Vorbehalt, dass nur auf das genannte Interview vom 02.02.2020 eingegangen wird.
Im Video wird behauptet, die Prostitution sei laut Gesetz nicht mehr sittenwidrig:
Zitat von Anhalt:„ Prostitution ist laut Gesetz nicht mehr sittenwidrig, also ist es moralisch so zu akzeptieren, wie ein Supermarkt oder ein Heilpraktiker oder ein Massagesalon oder ein Friseur (…) laut Gesetz (...)Es gibt keine moralischen Probleme, weil wir nicht mehr sittenwidrig sind. Das Thema „moralische Probleme“ muss man seit dieser Gesetzesänderung wegmachen“.
In Hinblick auf die gegenwärtige Gesetzeslage mit 'Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes (Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten– ProstG) im Jahre 2002 ist ein Vertrag zwischen der Prostituierten und dem Kunden (Prostitutionsvertrag) zur Erbringung einer sexuellen Handlung nicht mehr nach § 138 BGB sittenwidrig und begründet eine rechtswirksame Forderung, falls die sexuelle Handlung vorgenommen wurde.
Vor dem Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes war nämlich ein Dienstvertrag, der die entgeltliche Erbringung einer sexuellen Handlung zum Gegenstand hatte, nach der allgemeinen Auffassung gemäß § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig und somit nichtig. Dies hatte zivilrechtlich zur Folge, dass die Prostituierte, falls der Kunde nach der sexuellen Handlung nicht zahlte, leer ausging. Keine der Parteien konnte ihre vermeintlichen Ansprüche vor Gericht geltend machen. Eine bereicherungsrechtliche Rückabwicklung schied aufgrund des § 817 Satz 2 BGB aus. Der europäische Gerichtshof hatte schon vorher klargestellt, dass die Prostitution Teil des europäischen Wirtschaftslebens sei und dieser somit eine wirtschaftliche Legitimität zugesprochen. Dies hatte auf die deutsche Rechtsprechung jedoch keinen Einfluss.
Das Prostitutionsgesetz wurde verabschiedet, um die zivilrechtliche Situation der Prostituierten zu verbessern und die Geltendmachung von Entgeltforderungen zu erleichtern bzw. überhaupt erst zu ermöglichen. In der Gesetzesbegründung heißt es:
„Der Gesetzgeber will durch den vorliegenden Entwurf die rechtliche Stellung...
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