mit Expertinnen der Agentur für Arbeit sprechen wir über Fördermöglichkeiten
Was ist ein Gründungszuschuss (Arbeitslosengeld I) - was ist das Einstiegsgeld (Arbeitslosengeld II)?
Arbeitslose, die sich selbständig machen wollen, können einen Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld erhalten. Was das jeweils ist und welche Voraussetzungen man mitbringen muss, das erfahrt ihr hier in dieser Folge von Start-up BW – DER PODCAST.
Der Gründungszuschuss und Einstiegsgeld sind Kann-Leistungen, d.h. jede regionale Agentur für Arbeit bzw. jedes Jobcenter ist frei in der Entscheidung, ob die Förderung bewilligt wird oder nicht. Einzureichen ist immer eine Tragfähigkeitsbescheinigung.
Simone Kocher (Teamleiterin allgemeine Arbeitsvermittlung, Agentur für Arbeit Stuttgart) und Regina Paulitz (Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit – Expertin Förderung, Eingliederungsleistungen) erklären in dieser Folge die Fördermöglichkeiten für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit.
Ab Minute 16:15 spielen wir in einem zweiten Teil dieser Folge drei exemplarische Fälle auf unserem Holodeck durch:
[16:35] Angela Müller, 43 Altenpflegerin, 2 Kinder, will sich mit ayurvedischen Massagen selbständig machen.
[22:03] Jupp Maier, 62, ungelernte Thekenkraft, will sich mit einem Paket Shop selbständig machen.
[26:49] Frau Schmidt, 57, Industriekauffrau, will sich als Trauerrednerin selbständig machen.
Wichtigste Learnings: Arbeitslosigkeit muss bereits vorliegen. Den Antrag immer VOR der Aufnahme der Selbständigkeit stellen, da nicht rückwirkend bearbeitet bzw. ausgezahlt werden kann.
Ein Blick in die Shownotes lohnt sich, da haben wir relevante Links für euch zusammengefasst!
Homepage der Bundesagentur für Arbeit
- Durchstarten – Themenheft Existenzgründung
- Hinweise und Hilfen für Existenzgründer - Gründungszuschuss
- Arbeitslosengeld-2_Existenzgründung
BMAS – Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (Jobcenter)
BMWi – GründerZeiten Nr. 16
Gründungsberatung in Baden-Württemberg
Industrie- und Handelskammern: https://www.bw.ihk.de/
Handwerkskammern: https://www.selbstaendig-im-handwerk.de/
Beratungsgutscheine für Gründungsinteressierte
hierzu haben wir bereits in unserer Podcast-Folge #2 mit dem RKW gesprochen
Gründungsdarlehen, Eigenkapital und Sicherheiten: hört rein in unsere Podcast-Folgen #7 und #8. Weiterführende Infos: https://www.startupbw.de/finance/
WEITERE NICHT ZURÜCKZAHLBARE ZUSCHÜSSE:
Bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen
https://www.startupbw.de/finanzierung-foerderung/vouchers/
Für innovative Gründungen aus Hochschulen
EXIST-Gründerstipendium (Bundesprogramm)
EXIST-Forschungstransfer (Bundesprogramm)
www.exist.de
Junge Innovatoren (Landesprogramm)
Bei Innovationen und Patentierungen
Innovationsgutscheine Baden-Württemberg
www.innovationsgutscheine.de (Landesprogramm)
www.foerderdatenbank.de (Bundesprogramme)
Zuschuss für Gründungen von Frauen im ländlichen Raum
https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/pb/MLR.Foerderung,Lde/Startseite/Foerderwegweiser/Innovative+Massnahmen+fuer+Frauen+im+laendlichen+Raum+_IMF_
Start-up BW International
Start-ups mit Sitz in Baden-Württemberg erhalten einen Zuschuss für die Teilnahme an Delegations- und Markterschließungsreisen sowie für die Teilnahme an Messen und Start-up Konferenzen, die von Baden-Württemberg International (kurz: bw-i) organisiert werden.
www.startupbw.de/international
Einen vollständigen Überblick über alle Förderprogramme (Bund, Land, EU) gibt es auf der Website www.foerderdatenbank.de – eine Website des Bundeswirtschaftsministeriums.
FRAGEN und MAILS bitte an [email protected] oder über das KONTAKTFORMULAR unter https://www.startupbw.de/ - Website der Landeskampagne Start-up BW des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg
FACEBOOK: https://www.facebook.com/startupbw.now
INSTAGRAM: https://www.instagram.com/startupbw/