Wer muss sich verpflichtend ins Firmenbuch eintragen lassen: Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, FlexKapG), Personengesellschaften (OG, KG), Genossenschaften und ausländische Unternehmen mit Zweigniederlassung in Österreich sind immer eintragungspflichtig. · Einzelunternehmen: Eintragung ist freiwillig, wird aber verpflichtend, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Jahren je über 700.000 € Umsatz oder in einem Jahr über 1.000.000 € Umsatz erzielt werden INFOS ZU MIR: Homepage: https://www.fibu-gloser.at LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/claudiagloser/ Facebook: https://www.facebook.com/FibuGloserWien […]