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Im Podcast erklären wir das Gesetzlichkeitsprinzip im deutschen Strafrecht. Wir erläutern die Definition und Bedeutung dieses Grundsatzes, der als „nullum crimen, nulla poena sine lege“ bekannt ist und in § 1 StGB sowie Art. 103 Abs. 2 GG verankert ist. Das Prinzip, tief im Rechtsstaatsprinzip verwurzelt, gewährleistet Vorhersehbarkeit und Rechtssicherheit für Bürger, indem es willkürliche Bestrafung durch den Staat verhindert. Wir stellen auch die vier zentralen Einzelprinzipien des Gesetzlichkeitsprinzips vor: das Verbot von Gewohnheitsrecht, das Rückwirkungsverbot, das Bestimmtheitsgebot und das Analogieverbot zugunsten des Täters.
Diese Folge basiert auf einem Blog-Beitrag von Paragrafenheld.de und wurde mithilfe von KI-Stimmen automatisch eingesprochen.
Im Podcast erklären wir das Gesetzlichkeitsprinzip im deutschen Strafrecht. Wir erläutern die Definition und Bedeutung dieses Grundsatzes, der als „nullum crimen, nulla poena sine lege“ bekannt ist und in § 1 StGB sowie Art. 103 Abs. 2 GG verankert ist. Das Prinzip, tief im Rechtsstaatsprinzip verwurzelt, gewährleistet Vorhersehbarkeit und Rechtssicherheit für Bürger, indem es willkürliche Bestrafung durch den Staat verhindert. Wir stellen auch die vier zentralen Einzelprinzipien des Gesetzlichkeitsprinzips vor: das Verbot von Gewohnheitsrecht, das Rückwirkungsverbot, das Bestimmtheitsgebot und das Analogieverbot zugunsten des Täters.
Diese Folge basiert auf einem Blog-Beitrag von Paragrafenheld.de und wurde mithilfe von KI-Stimmen automatisch eingesprochen.