Keine Anklage nach der Ahrtal-Flut: Klaus Hempel aus der ARD-Redaktion Recht und Justiz sagt dazu, er könne es zwar verstehen, wenn Leute fragen: Warum soll denn niemand strafrechtlich belangt werden? Doch rein juristisch betrachtet gehe es in Ordnung, das staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren einzustellen. Denn obwohl es erwiesenermaßen Fehlverhalten gab - also verspätete Warnungen vor der Flut im Ahrtal etwa - müsse eine Staatsanwaltschaft auch abwägen, ob z.B. jede einzelne Person, die zu Schaden kam, durch rechtzeitige Warnungen klar hätte gerettet werden können.