AT.reloaded

T wie Tatbildirrtum


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In dieser Folge der AT.reloaded-Reihe Strafrecht Begriffe A bis Z analysieren Professorin Ingeborg Zerbes und ihr Team den Tatbildirrtum anhand eines Falles rund um Fanny, die versehentlich fremde Bücher aus einem Lerncafé mitnimmt. Wann fehlt der Vorsatz auf ein Tatbestandsmerkmal wie „Fremdheit“? Was bedeutet ein Tatbildirrtum im Sinne des § 5 StGB – und warum bleibt Fanny trotz objektiv erfülltem Diebstahlstatbestand straffrei? Die Folge zeigt, wie wichtig die Trennung von objektivem und subjektivem Tatbestand ist, und wann § 134 Abs 2 StGB zur Anwendung kommen kann. 
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AT.reloadedBy Verlag Österreich