In der dritten Episode von "Deloitte meets MwStR" widmen Dr. Diana Kurtz und Dr. Matthias Gries sich der Frage, wann der Vorsteuerabzug zeitlich auszuüben ist - ein Thema, das durch das EuG‑Urteil T‑689/24 und das überraschend eingeleitete Überprüfungsverfahren (C‑167/26 RX) besonders aktuell ist. Die beiden diskutieren, wie materielle und formelle Voraussetzungen voneinander abzugrenzen sind und ob nationale Regelungen, die den Vorsteuerabzug erst bei tatsächlichem Rechnungseingang zulassen, mit den unionsrechtlichen Grundsätzen der Neutralität und Verhältnismäßigkeit vereinbar sind. Zugleich wird die neue EuGH‑Entscheidung Aptiv (C‑521/24) analysiert, die betont, dass der Besitz der Rechnung für die Ausübung des Vorsteuerabzugs maßgeblich ist. Die Episode ordnet beide Entscheidungen ein, zeigt mögliche Auswirkungen für Unternehmen auf und erklärt, warum Steuerpflichtige nun die Entscheidung des EuGH abwarten sollten, bevor sie auf Basis des EuG‑Urteils handeln.