Die Berichterstattung in den Medien der jüngsten Zeit deckte viele Missstände im Nutztiersektor und bei der Schlachtung auf. Die Reaktionen darauf zeigen, dass der Verbraucher mehr Wert auf das Wohlergehen der Tiere legt, und die legalen aber tierunfreundlichen Produktionsverfahren im Nutztiersektor immer weniger toleriert.
Mit Aufnahme der Tiere und deren Wohlergehen in das Grundgesetz und Artikel 13 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union, hat der Tierschutz auf nationaler und europäischer Ebene wesentlich an Bedeutung gewonnen.
Die Verordnung (EG) Nr. 882/2004 fordert regelmäßige, risikoorientierte amtliche Kontrollen zur Überwachung des Tierschutzes in Schlachthöfen. Die existierenden QMS-Formblätter und Arbeitsanweisungen in Bayern sind diesbezüglich sehr umfangreich.
Ziel dieser Arbeit war es herauszufinden, ob sich die Prüfung einiger tierbezogener Leitparameter dazu eignet, die vorgeschriebenen amtlichen Kontrollen zur Überprüfung des Tierschutzes mit aussagekräftigen Ergebnissen komprimiert durchzuführen. Im positiven Fall wäre es eine zeitsparende Alternative, die so Einzug in den praktischen Überwachungsalltag halten könnte. Dies würde die Möglichkeit
der Verbesserung des Tierschutzes eröffnen, indem die Überwachungsintervalle verkürzt und so eventuell auftretende Mängel schneller entdeckt und somit auch schneller beseitigt werden könnten.
Im Zeitraum von Januar 2014 bis Januar 2015 wurden im Rahmen dieser Dissertation 20 große Schlachtbetriebe hinsichtlich des Tierschutzes überprüft.
Neben der aufwendigen herkömmlichen Überprüfung anhand der komplexen Vorgaben des bayerischen Qualitätsmanagementsystems (QMS) wurde das System der US amerikanischen Professorin Temple Grandin eingesetzt, die den Tierschutzstatus der Betriebe anhand sieben tierbezogener Parameter bewertet (TGA).
Die Untersuchungen zeigen, dass sich die tierbezogenen Leitparameter eignen, den Tierschutz bei der Schlachtung mit reduziertem Kontrollaufwand zu überprüfen.
Weiterhin wurde deutlich, dass die amtlichen Kontrollen zur Überwachung des Tierschutzes anhand der Formblätter aus dem bayerischen QMS nicht ersetzt werden können:
• Mit Hilfe des TGA konnte das Tierschutzniveau in den Betrieben ähnlich gut wie anhand des QMS kategorisiert werden.
• Auf Ebene der Funktionsbereiche Anlieferung, Wartestall, Zutrieb, Betäubung, Entblutung und Dokumentation wurde ersichtlich, dass die Überprüfung anhand des TGA nicht alle Mängel aufdeckte, die anhand der QMS-Formblätter
gefunden wurden. Insbesondere rechtliche Vorgaben zur Dokumentation bleiben gänzlich unbeachtet.
• Aufgrund der ähnlich guten Kategorisierung auf Gesamtbetriebsebene ist eine Risikobewertung der Betriebe in Hinblick auf das Tierschutzniveau mit hoher Sicherheit durchzuführen.
• Eine sinnvolle Ergänzung des TGA mit rechtlichen Parametern aus dem QMS, könnte eine optimierte Methode hervorbringen, die es ermöglicht alle gravierenden Tierschutzdefizite aufzudecken.
Beide untersuchten Methoden haben ihre Berechtigung für den jeweiligen Einsatzzweck. Eine komplementäre Anwendung beider Methoden hätte eine gezieltere und häufigere Überwachung zur Folge. Die damit einhergehende Steigerung des Tierschutzniveaus bei der Schlachtung, wäre mit einem Mehrwert für das Wohl der Tiere verbunden. Unabhängig von der Methode steht und fällt das Tierschutzniveau mit dem Engagement und der Kompetenz des Betriebs- und des Überwachungspersonals.