Ein Standpunkt von Dirk Sattelmaier, Dori Lee, Anselm Lenz und Felix Feistel.
Drei Einblicke in die Wochenzeitung Demokratischer Widerstand
Das Corona-Regime dürfte nun final in sich zusammenfallen. In der Nacht von 7. auf 8. Juni 2022 wurde das offizielle Ergebnis der Evaluation der Corona-Maßnahmen »geleakt«. Das Ergebnis ist desaströs und die Erkenntnis für Leser der Wochenzeitung Demokratischer Widerstand oder des legendären Journalismusportals apolut.net gar nicht neu. Doch als offizielles Ergebnis aus dem Regierungsapparat dürfte die Evaluation weitere Maßnahmen verhindern, ebenso die Rechtsprechung an Maß und Wahrheit zurückbinden – und die Phase einer jahrzehntelangen zähen Aufarbeitung der Corona-Lüge einläuten.
Die erste Aufbereitung des Ergebnisses in der propagandistischen Tageszeitung Süddeutsche Zeitung ist hinter einer Bezahlschranke versteckt und nicht empfehlenswert (1). Der Artikel ist weiterhin im Stil des Regimes gefärbt. Was zählt, ist das Ergebnis der Regierungsbewertung eines offiziell eingesetzten Kommission. Diese spricht ein vernichtendes Urteil über die Corona-Maßnahmen.
Diese Abkehr vom Corona-Kurs kommt spät und bedeutet zunächst nicht mehr und nicht weniger, als dass wohl der aktuelle Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wie auch sein Amtsvorgänger, der Bankkaufmann und Pharmalobbyist Jens Spahn (CDU), als nächste Bauernopfer der Öffentlichkeit um Fraß vorgeworfen werden werden. Für seriöse schnelle Aufklärung und Aufarbeitung im Wochentakt wird weiterhin der Demokratische Widerstandzuständig sein. Drei Einblicke in die kommende Ausgabe.
I.
Die nie endende Maskenpflicht
von Dirk Sattelmaier.
Fast sämtliche Maßnahmen sind auch in Deutschland abgeschafft. Und dennoch ordnet die Justiz in vielen Städten die Maskenpflicht im Gebäude oder im Gerichtssaal an. Der Anordnung einer Maskenpflicht im Gerichtsgebäude hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen einen Riegel vorgeschoben. Begründung: Es fehlt schlichtweg an einer Rechtsgrundlage hierfür.
Trotzdem muss man sich zum Beispiel im Amtsgericht Tiergarten in Berlin weiterhin maskieren. Den Direktor scheint das Urteil nicht zu beeindrucken. Was für Auswirkungen das hat, zeigt ein von mir betreutes Verfahren am AG Tiergarten: So erschien der aus NRW angereiste Hauptentlastungszeuge (!) der Angeklagten ohne Maske – aber mit Attest.
Dies reichte der Richterin aber nicht und sie legte sogleich willkürlich fest, warum ihr das genügte: Es fehle die Diagnose. Kurzum wurde der Zeuge des Saales verwiesen und durfte keine Aussage zur Entlastung machen. Natürlich musste dieses Vorgehen mit einem Befangenheitsantrag gegen die Richterin beantwortet werden, da hierdurch die Verteidigung willkürlich in ihren Rechten beschnitten werden sollte.
Das Ergebnis war eine Vertagung. Zum Verständnis: Richter können gemäß § 176 GVG eine sogenannte sitzungspolizeiliche Anordnung treffen. Diese Vorschrift »bezweckt die Wahrung der Ordnung in der Sitzung und ermächtigt zu Maßnahmen, die erforderlich sind, um den störungsfreien Ablauf zu sichern« (OLG Hamm Beschluss vom 21. Dezember 2017). Erkennt irgendjemand in der »Anordnung zur Maskenpflicht im Gerichtssaal« eine Notwendigkeit, um den Ablauf der Sitzung zu sichern? Aber »was interessiert mich mein Geschwätz von gestern« (also 2017).
In Corona-Zeiten wird alles von der hochrangigen Richterschaft über den Haufen geworfen mit der Folge, dass zum Beispiel Verteidiger ohne Entlastungszeugen dastehen und Richter sich regelrecht anmaßen, eigene Infektionsschutzmaßnahmen nach Gutdünken anzuordnen. Ein atemberaubendes rechtswidriges Vorgehen.
In Wirklichkeit haben diese Richter schlichtweg Angst und können einem fast leidtun. Aber eben nur fast. Und so halte ich ihnen dann gerne den Spiegel vor und beantrage, die Verhandlung in das gegenüberliegende Restaurant zu verlegen, da dort ja keine Maskenpflicht besteht – Antrag abgelehnt!