Wer von einer Eigentumswohnung in eine andere Eigentumswohnung zieht, kann sich mit dem Verkauf der alten Wohnung jetzt mehr Zeit lassen: Die Frist, um die alte Wohnung zu verkaufen und damit in den Genuss einer Steuervergünstigung zu kommen, wurde mit Jahresbeginn verlängert. Das nimmt etwas Druck von den Eigentümern. Details dazu hat Gunde Bauhofer, die Leiterin der Verbraucherzentrale.