Ob Teebeutel, Waschmittel oder Pralinen – manchmal zeigt sich beim Öffnen der Packungen, dass sie fast halb leer sind und unverhältnismäßig groß im Verhältnis zur enthaltenen Produktmenge - Mogelpackungen also. Wie die Rechtslage ist und was Sie tun können, um Mogelpackungen zu erkennen und im Regal stehen zu lassen, erklärt die Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Silke Raffeiner.