Wenn Sie etwas im Geschäft oder online kaufen und sich dasselbe innerhalb von zwei Jahren als fehlerhaft oder mangelhaft erweist, können Sie die mangelhafte Ware reklamieren. Umgangsprachlich hört man dafür oft den Begriff „Garantie“. Das ist allerdings nicht ganz korrekt. Der treffendere Ausdruck ist „gesetzliche Gewährleistung“. Wodurch sich Garantie und Gewährleistung unterscheiden, weiß die Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Gunde Bauhofer.