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Die Strafprozessordnung sieht manche - auch klausurrelevante - Möglichkeit vor, Ermittlungen und Strafverfahren opferschützend zu gestalten. Hier daher mal ein Überblick über Vernehmungsausschlüsse, Saalöffentlichkeit, Nebenklage, Zeugenbeistandschaft und psychosoziale Prozessbegleitung.
Die Strafprozessordnung sieht manche - auch klausurrelevante - Möglichkeit vor, Ermittlungen und Strafverfahren opferschützend zu gestalten. Hier daher mal ein Überblick über Vernehmungsausschlüsse, Saalöffentlichkeit, Nebenklage, Zeugenbeistandschaft und psychosoziale Prozessbegleitung.