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Einige Delikte hat der Gesetzgeber als Privatklagedelikte ausgestaltet: Da soll nicht weiter durch Einschalten der Justiz eskaliert werden, sondern die Bürgerin und der Bürger kann selbst zum Ankläger werden. Unter welchen Voraussetzungen das möglich ist, wann sich die Staatsanwaltschaft dann doch einschaltet und warum das auch im prozessualen Gutachten relevant werden kann, erklären wir hier.
Einige Delikte hat der Gesetzgeber als Privatklagedelikte ausgestaltet: Da soll nicht weiter durch Einschalten der Justiz eskaliert werden, sondern die Bürgerin und der Bürger kann selbst zum Ankläger werden. Unter welchen Voraussetzungen das möglich ist, wann sich die Staatsanwaltschaft dann doch einschaltet und warum das auch im prozessualen Gutachten relevant werden kann, erklären wir hier.