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Sollte der Ermittlungsrichter nicht erreichbar sein, dürfen auch die Staatsanwaltschaft und die Polizei bestimmte Maßnahmen anordnen. Dann muss aber „Gefahr im Verzug“ vorliegen. Wann aber ist das der Fall? Wozu dient der Richtervorbehalt überhaupt? Und welche klausurrelevanten Probleme ergeben sich daraus?
By Strafverfolgungsbehörden BerlinSollte der Ermittlungsrichter nicht erreichbar sein, dürfen auch die Staatsanwaltschaft und die Polizei bestimmte Maßnahmen anordnen. Dann muss aber „Gefahr im Verzug“ vorliegen. Wann aber ist das der Fall? Wozu dient der Richtervorbehalt überhaupt? Und welche klausurrelevanten Probleme ergeben sich daraus?