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Ohne den Angeklagten findet keine Hauptverhandlung statt. Aber dass man einfach ein Verfahren gegen sich sabotieren kann, indem man nicht zu Gericht geht, kann auch nicht sein. Welche Möglichkeiten haben Gericht und Staatsanwaltschaft, sich unwillige Angeklagte zu holen - und wie geht man als Sitzungsvertreterin oder Sitzungsvertreter für die Staatsanwaltschaft damit um?
Ohne den Angeklagten findet keine Hauptverhandlung statt. Aber dass man einfach ein Verfahren gegen sich sabotieren kann, indem man nicht zu Gericht geht, kann auch nicht sein. Welche Möglichkeiten haben Gericht und Staatsanwaltschaft, sich unwillige Angeklagte zu holen - und wie geht man als Sitzungsvertreterin oder Sitzungsvertreter für die Staatsanwaltschaft damit um?