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Martin Schirmbacher von HÄRTING Rechtsanwälte in Berlin spricht mit Nicole Beranek von HÄRTING AG in Zug über digitale Souveränität bei Cloud- und SaaS-Diensten. Es geht um die technische, organisatorische und rechtliche Perspektive. Wir sprechen natürlich über den aktuellen Stand aus rechtlicher Sicht: Wann darf man überhaupt Drittdienstleister nutzen - und wann dürfen das Anbieter aus den USA sein?
Zur digitalen Souveränität
Beiträge von HÄRTING zur digitalen Souveränität
By Dr. Martin Schirmbacher1
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Martin Schirmbacher von HÄRTING Rechtsanwälte in Berlin spricht mit Nicole Beranek von HÄRTING AG in Zug über digitale Souveränität bei Cloud- und SaaS-Diensten. Es geht um die technische, organisatorische und rechtliche Perspektive. Wir sprechen natürlich über den aktuellen Stand aus rechtlicher Sicht: Wann darf man überhaupt Drittdienstleister nutzen - und wann dürfen das Anbieter aus den USA sein?
Zur digitalen Souveränität
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