Deutsche Kinderhilfe: Auf ein Wort! Rainer spricht Klartext

Verbrechen oder Vergehen – was soll eigentlich der Unterschied?


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 Es macht Sinn, zwischen schweren Straftaten und weniger schweren Verstößen zu unterscheiden. So beträgt die Mindeststrafe bei einem Verbrechen 1 Jahr Freiheitsstrafe und das Verfahren kann (anders als bei Vergehen) nicht durch die Staatsanwaltschaft eingestellt werden und noch mehr. Rainer Becker erläutert die Unterschiede und was zu beachten ist am Beispiel des sexuellen Missbrauchs von Kindern und des Besitzes und Verbreitens von Missbrauchsdarstellungen – so genannter Kinderpornographie. 
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Deutsche Kinderhilfe: Auf ein Wort! Rainer spricht KlartextBy Rainer Becker