Die neue Bundesregierung muss Kinder besser vor sexueller Gewalt schützen.
Entscheidend dafür ist auch der Schutz vor Gewalt im Netz- die wirksame Bekämpfung von „Kinderpornografie“.
Dazu müssen die Ermittler die notwendigen Instrumente, die Täter zu fassen, wie IP-Adressenspeicherung und Chatkontrollen nutzen können.
Ende September 2024 hat der Bundesrat dem Entwurf zur Mindestspeicherfrist von IP- Adressen im Netz von vier Wochen zugestimmt- nun muss der Bundestag folgen. Genauso unverzichtbar für die Ermittlungen sind Chatkontrollen. Derzeit nutzt diese die USA und schickt die Ergebnisse europäische tatverdächtige Nutzer betreffend dann an Europa. So wurden aus Messenger-Diensten wie Facebook Messenger 2022 mehr als 1,5 Millionen Meldungen an die EU weitergeleitet und die Kinderpornotäter verfolgt.
Der Vertrag mit den USA läuft aber im Jahr 2027 aus. Europa muss also schnellstens für eigene Ermittlungsmöglichkeiten sorgen.
Ein entscheidender Schritt- Deutschland muss endlich die Pläne der EU- Kommission für ein EU- Zentrums zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern unterstützen, um den Schutz unserer Kinder abzusichern.
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