Durch das Ende März in Kraft getretene „Covid-19-Gesetz“ ist es möglich, im Jahr 2020 die Mitgliederversammlung online durchzuführen, auch ohne entsprechende Satzungsanordnung. Die üblichen Anforderungen, wie z.B. eine ordnungsgemäße Einberufung, Fristen, Tagesordnung, Rederecht usw. bleiben aber so wie immer.
In dieser Episode des Vereinfacher-Podcasts erläutern die Fachanwälte Thomas Krüger und Dirk Schwenn, was Vereine bei ihren "virtuellen" Sitzungen sonst noch beachten müssen. Mehr dazu auch hier: https://www.vereinfacher.de/corona/virtuelle-mitgliederversammlung-was-muessen-vereine-beachten/ und in unserem Webinar https://zoom.us/webinar/register/WN_1La9V_C7TqmwOwZb4URckQ