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Gestern hat der Berliner Senat eine Gesetzesänderung beschlossen: Der Berliner Verfassungsschutz soll sich noch vor Ende 2025 auch öffentlich über Verdachtsfälle der Verfassungsfeindlichkeit bei der Beobachtung von Gruppen oder Parteien äußern können. Warum? Die aktuelle Gesetzeslage hatte in letzter Zeit zu kuriosen Situationen geführt. Während das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD zunächst als rechtsextremistischen Verdachtsfall - zuletzt sogar als gesichert rechtsextremistisch einstufte - und darüber informieren durfte, musste die Berliner Behörde dazu immer schweigen. Das hat sich mit der Gesetzesänderung nun erledigt. Das Abgeordnetenhaus soll die Gesetzesänderung noch in diesem Jahr verabschieden.
By radioeins (rbb)Gestern hat der Berliner Senat eine Gesetzesänderung beschlossen: Der Berliner Verfassungsschutz soll sich noch vor Ende 2025 auch öffentlich über Verdachtsfälle der Verfassungsfeindlichkeit bei der Beobachtung von Gruppen oder Parteien äußern können. Warum? Die aktuelle Gesetzeslage hatte in letzter Zeit zu kuriosen Situationen geführt. Während das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD zunächst als rechtsextremistischen Verdachtsfall - zuletzt sogar als gesichert rechtsextremistisch einstufte - und darüber informieren durfte, musste die Berliner Behörde dazu immer schweigen. Das hat sich mit der Gesetzesänderung nun erledigt. Das Abgeordnetenhaus soll die Gesetzesänderung noch in diesem Jahr verabschieden.