03.14.2018 - By Ruhrbarone
Und sperrt man mich ein, in finsteren Kerkern Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Frau Krämer der Sparkasse nicht die Wortwahl vorschreiben kann. Sie wollte die Bank gerichtlich dazu zwingen, nicht Kunde, sondern Kundin, nicht Kontoinhaber, sondern Kontoinhaberin zu schreiben, selbst in allgemeinen Formularen. Eine entsprechende Revision wurde abgelehnt. Wie selbstverständlich, könnte man meinen. Eine weitreichendere Beschneidung […]