In Berlin dürfen Jugendliche ab 16 Jahren bei Wahlen nur auf Bezirksebene mitbestimmen. In Mecklenburg-Vorpommern soll nun für die Absenkung des Wahlalters bei Landtagswahlen geklagt werden. Das Wahlrecht ab 18 auf Landesebene sei verfassungswidrig, sagt Hermann Heußner, Professor für Öffentliches Recht an der Hochschule Osnabrück.