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Die Diagnose einer ADHS ist abzugrenzen von der Behandlung und/ oder einer Verordnung von Stimulanzien. Sofern die Anforderungen an das Stellen einer ADHS-Diagnose erfüllt werden (s. FI, AM-RL Anlage III Nr. 44) dürfen das z.B. auch Hausärzte machen. Fachinformation (FI) und Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) schließen das nicht aus. Die S3- Leitlinie verwendet ein „sollte“, d.h. ein Hausarzt dürfte (wenn er die Richtlinien einhält), sollte aber die Diagnose dem Experten überlassen:
Weitere Informationen zum Thema ADHS finden Sie unter
www.adhs-ratgeber.com; www.expertenrat-adhs.de; www.medice.com; www.gemeinsam-adhs-begegnen.de
Die Diagnose einer ADHS ist abzugrenzen von der Behandlung und/ oder einer Verordnung von Stimulanzien. Sofern die Anforderungen an das Stellen einer ADHS-Diagnose erfüllt werden (s. FI, AM-RL Anlage III Nr. 44) dürfen das z.B. auch Hausärzte machen. Fachinformation (FI) und Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) schließen das nicht aus. Die S3- Leitlinie verwendet ein „sollte“, d.h. ein Hausarzt dürfte (wenn er die Richtlinien einhält), sollte aber die Diagnose dem Experten überlassen:
Weitere Informationen zum Thema ADHS finden Sie unter
www.adhs-ratgeber.com; www.expertenrat-adhs.de; www.medice.com; www.gemeinsam-adhs-begegnen.de