LandMEDchen

WANZ erklärt - warum Ärzt:innen nicht alles verordnen dürfen | Dr. Andrea Morawe


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Wieso können Ärzt:innen nicht alles verschreiben und untersuchen, was sie selbst oder Patient:innen gerne würden? An welche Regularien müssen Ärzt:innen sich halten?

Darüber spricht Dr. Andrea Morawe in der neuen Folge von „LandMEDchen“.

Denn genug Aufklärung von Seiten der Krankenkassen und der Politik gibt es dazu nicht – dann muss Andrea das wohl tun!

Alle Ärzt:innen, die einen Vertrag mit der KV ihres jeweiligen Bundeslands geschlossen haben, müssen sich an Regularien halten. Darunter fällt auch Paragraph 12 aus dem Sozialgesetzbuch 5: Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Sie dürfen das Notwendige nicht überschreiten. Andere Leistungen können Versicherte nicht beanspruchen, sodass sie über die Krankenkassen bezahlt werden.

Daraus entsteht die Abkürzung WANZ: Wirtschaftlich, ausreichend, notwendig und zweckmäßig.

Daraus resultiert auch, dass die gewünschte bestmögliche Versorgung nicht immer möglich ist. Ärzt:innen sollen nämlich nur ausreichend behandeln.

Das verstehen viele Patient:innen nicht, sie wünschen sich oft bestimmte Behandlungen.

Auch von Seiten der Ärzt:innen ist das heikel: Sie gehen oft auf Fortbildungen, lernen spannende Medikamente und Verfahren kennen, dürfen diese aber nicht verschreiben.

Zu den WANZ-Kriterien gehört, dass man zuerst nachweisen muss, dass die Standard-Medikation nicht funktioniert. Dazu gibt es Medikamente, die einen Facharztvorbehalt haben, die Hausärzt:innen also gar nicht verordnen dürfen.

Doch was passiert, wenn man nun trotzdem etwas verordnet?

Dann droht ein Regress. Das bedeutet, dass die Ärztinnen und Ärzte die verordnete Therapie selbst zahlen müssen – und das kann schnell mal existenzbedrohend sein.

Andrea erzählt von einem akuten Fall von zwei Orthopäden, die gerade einen Regress von 445.000 Euro am Hals haben.

Deswegen müssen Ärzt:innen auch immer alles dokumentieren und erklären, warum und wie sie den nächsten Therapieschritt gehen.

Und das heißt auch nicht, dass Ärzt:innen diese Behandlungen nicht oft sinnvoll fänden, besonders bei Risikoprofilen. Doch wenn die Behandlungen von der Kasse nicht übernommen werden, gibt es immer noch die Möglichkeit, Leistungen privat zu bezahlen. Das heißt dann IGeL-Leistungen. Diese sind beim Zahnarzt oder auch in der Gynäkologie relativ normal. Diese Leistungen werden nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) abgerechnet.

Für Andrea ist es wichtig, diese Leistungen immer zusätzlich anzubieten, um ihren Patientinnen und Patienten die Wahl zu lassen. Auch Check-ups können unter die IGeL-Leistungen fallen, Andrea erklärt das anhand der Schilddrüse.

Das fällt auch den Ärzt:innen nicht immer leicht, denn sie möchten den Patient:innen die Leistungen oft zugestehen – dürfen es aber halt nicht, weil sie sich an die WANZ-Kriterien halten müssen.

Zu Regresswatch: https://regresswatch.de/

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LandMEDchenBy Andrea Morawe