Ein Blick in die Akten von Dr. Christoph Partsch
Diesmal: Ist der Inhalt nicht vorhandener Akten urheberrechtlich geschützt?
Haben Probebohrungen der städtischen Wasserwerke einen Privatbrunnen ruiniert?
Das galt es herauszufinden. Fragt sich nur wie, wenn keine Akten vorhanden sind, der Inhalt der Akten dem Urheberrecht unterliegt und das Umweltinformationsgesetz nicht weiterhilft, da Wasser natürlich nicht unter "Umweltinformation" fällt und außerdem alles ein Geschäfts- und Betriebsgeheimnis darstellt.
Crazy? Aber hallo!
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