Zahlreiche Verarbeitungen von personenbezogenen Daten werden auf den Erlaubnistatbestand in Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gestützt, der eine Datenverarbeitung aufgrund eines berechtigten Interesses des Verantwortlichen erlaubt, sofern nicht die Interessen, Grundfreiheiten und Grundrechte der betroffenen Person überwiegen. Der Tatbestand geht in der Praxis mit einer großen Rechtsunsicherheit einher. In dieser Folge von Weggeforscht stellen die Wissenschaftlichen Mitarbeiter Ole-Christian Tech und Johannes Müller die Leitlinien des Europäischen Datenschutzausschusses zu dem Erlaubnistatbestand vor und zeigen die im Leitfaden enthaltenen Kriterien auf, die in der Praxis bei der Abwägung helfen können. Vertiefte Informationen zu der Thematik können dem DFN-Infobrief Recht 01/2025 entnommen werden.