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Die Folge erklärt, welche Pflegehilfsmittel ab Pflegegrad 1 von der Pflegekasse übernommen werden. Sie unterscheidet Verbrauchsartikel mit einem Budget von bis zu 42 Euro im Monat von technischen Hilfsmitteln wie dem Hausnotruf, bei denen eine Zuzahlung anfallen kann. Außerdem geht es um den Stand der Pflegereform und darum, was Du vor einer Anfrage klären kannst.
In dieser Folge:
• Verbrauchsartikel wie Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel: bis zu 42 Euro im Monat, ohne Verordnung und ohne Zuzahlung, wenn zu Hause gepflegt wird
• Die Obergrenze gilt für alle Verbrauchsartikel zusammen, deshalb lohnt es sich, nach dem tatsächlichen Alltagsbedarf zu planen
• Technische Hilfsmittel wie der Hausnotruf: grundsätzlich 10 Prozent Zuzahlung, höchstens 25 Euro je Hilfsmittel; vorab nach Leihe und Belastungsgrenze fragen
• Pflegereform: Nach der Darstellung von rima Pflege zum Kabinettsentwurf soll der separate Anspruch auf Verbrauchsartikel entfallen; noch kein geltendes Recht
• Vorbereitung: Pflegegrad und Pflegekasse bereithalten, eine Woche den täglichen Bedarf notieren und Fragen sammeln
Kontakt: [email protected]
Produziert mit KI.
Impressum: Impressum zur Sendung
Die Folge erklärt, wie du bei einem abgelehnten oder zu niedrigen Pflegegrad Widerspruch einlegst. Im Mittelpunkt stehen die Monatsfrist ab Bekanntgabe, der fristwahrende Widerspruch mit nachgereichter Begründung und die Bedeutung des Gutachtens. Außerdem geht es um den Ablauf nach dem Widerspruch.
In dieser Folge:
• Die Widerspruchsfrist beträgt grundsätzlich einen Monat und beginnt mit der Bekanntgabe, nicht mit dem Briefkopfdatum; bei Post im Inland gilt der vierte Tag nach Aufgabe zur Post.
• Umschlag aufheben, Eingangsdatum notieren und die Rechtsbehelfsbelehrung prüfen.
• Fristwahrend widersprechen, die Begründung ankündigen und im ersten Schreiben das Gutachten anfordern.
• Mit konkreten Alltagssituationen und einem Pflegetagebuch begründen, nicht nur mit Diagnosen.
• Nach dem Widerspruch: Prüfung durch die Pflegekasse, Klage gegen den Widerspruchsbescheid binnen eines Monats, Untätigkeitsklage nach drei Monaten möglich.
Kontakt: [email protected]
Produziert mit KI.
Impressum: Impressum zur Sendung
Die Folge erklärt, wie Du Dich auf die Begutachtung für den Pflegegrad durch den Medizinischen Dienst oder Medicproof vorbereitest. Im Mittelpunkt steht, den echten Alltag konkret zu beschreiben statt nur die Diagnose zu nennen. Besprochen werden Notizen, Arztberichte, die Rolle einer vertrauten Person und der rechtliche Rahmen des Termins.
In dieser Folge:
• Der Termin ist ein Gespräch über den Alltag, das bis zu einer Stunde dauern kann; bei privat Pflegeversicherten kommt Medicproof statt des Medizinischen Dienstes.
• Bewertet wird, ob Aktivitäten praktisch durchführbar sind, nicht welche Hilfe tatsächlich geleistet wird; deshalb Abläufe statt „Es geht schon“ beschreiben.
• Notizen oder ein Pflegetagebuch helfen, im kurzen Termin alles Wichtige zu sagen; Arztberichte sollten neben der Diagnose auch Einschränkungen nennen.
• Eine vertraute Person kann beim Termin ergänzen; Angaben von Pflegepersonen werden einbezogen.
• Außerhäusliche Aktivitäten und Haushaltsführung werden festgestellt, aber bei der rechnerischen Ermittlung des Pflegegrades nicht gesondert berücksichtigt.
Kontakt: [email protected]
Produziert mit KI.
Impressum: Impressum zur Sendung
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