historycast -  Was war, was wird?

Wer darf rein? Asyl und Grundgesetz


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4,14: Heiner Wember im Gespräch mit Michael Mayer

Ein Asylrecht entstand in Westdeutschland bereits vor dem Grundgesetz. Es war in der amerikanischen und britischen Zone geschaffen worden, um den massenhaft Zustrom von Flüchtlingen aus Ostdeutschland zu begenzen. Mit solchen Erkenntnissen überrascht der Historiker Michael Mayer im historycast. Er hat sich für seine Habilitationsschrift zehn Jahre lang mit dem Thema Asyl und Grundgesetz beschäftigt. Und betont, dass mit dem Asylrecht der Staat Rechtsmittel in die Hand bekommt: "Mit der Formulierung `Politisch Verfolgte genießen Asylrecht´ habe ich ein Mittel, um zu entscheiden: Wer darf bleiben und wer darf nicht bleiben". Mayer relativiert die Bedeutung des Asylrechts für die Migration nach Deutschland, da ein Großteil der Migranten in Deutschland nur geduldet seien und damit jederzeit abgeschoben werden könnten oder rechtlich unter die Genfer Flüchtlingskonvention fielen. Mayer sieht nationale Alleingänge in der Asylpolitik kritisch und betont, dass es nur europäische Lösungen geben könne. Die EU habe ihre Außengrenzen bereits massiv verschärft, und mit dem europäischen Asylsystem würden Schnellverfahren für Menschen aus sogenannten sicheren Drittstaaten eingeführt. "Die EU ist auf dem richtigen Weg und hat die richtigen Lösungen."

Dr. Michael Mayer habilitiert sich gerade mit einer Arbeit über die Geschichte des Asylrechts im Grundgesetz. Außerdem ist er Leiter des Arbeitsbereichs Zeitgeschichte an der Akademie für Politische Bildung Tutzing.

Dr. Heiner Wember ist Radiojournalist und Historiker aus Münster.

Staffel 4, Folge 14 des historycast - was war, was wird? des Verbandes der Geschichtslehrerinnen und -lehrer Deutschlands e. V.

[http://geschichtslehrerverband.de]

Gefördert wird das Projekt durch die Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte.

Geschichte des Asylrechts und der Migration in Deutschland

Das deutsche Asylrecht, insbesondere der Grundgesetzartikel „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“, entstand unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg im Kontext der Flüchtlingsströme aus der sowjetischen Besatzungszone. Ursprünglich war das Ziel nicht, Massenmigration zu ermöglichen, sondern einen Kontrollmechanismus einzuführen, um gezielt über den Aufenthalt politisch Verfolgter zu entscheiden. Die Rechtsgrundlage geht dabei auf jahrhundertealte Traditionen zurück, in denen Herrscher über die Gewährung von Asyl bestimmten. Erst mit der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 erhielt das Konzept des internationalen Schutzes neue Standards, wenngleich das individuelle Recht auf Asyl auch später nicht voll verankert wurde – die Staaten verblieben in ihrer Souveränität, Asyl zu gewähren oder zu verweigern.

Migration und Integration in der Bundesrepublik

In der frühen Bundesrepublik Deutschland waren Flucht und Migration vor allem durch Vertreibung und die Integration von Vertriebenen gekennzeichnet. Mit dem Wirtschaftswunder und ab den 1950er Jahren spielten „Gastarbeiter“ eine entscheidende Rolle für die wirtschaftliche Entwicklung. Diese Arbeitsmigration wurde gesellschaftlich und politisch vor allem als zeitlich befristetes Phänomen betrachtet. Die Integration wurde lange vernachlässigt, wie etwa spezielle „türkische Nationalklassen“ in Schulen zeigen; erst seit 2015 mit gezielten Integrationsmaßnahmen wurde aus den Fehlern vergangener Jahrzehnte gelernt.

Asylpolitik als Mittel der Migrationskontrolle

Das Asylsystem in Deutschland diente überwiegend der Kontrolle und Begrenzung von Zuwanderung. Dies zeigte sich besonders während der Ölkrise 1973, als der Zustrom von Arbeitskräften endete und das Asylrecht zum Hauptzugang für Migrantinnen und Migranten wurde. Politische Debatten um Begriffe wie „Asylantenflut“ und gesellschaftliche Kontroversen über die sogenannte „Überfremdung“ prägten die öffentlichen Diskussionen – insbesondere während der Balkankriege und nach dem Kollaps des Ostblocks.

Europäische und internationale Perspektiven

Wichtige Stichworte sind hier die „Dublin-Verordnung“, das „europäische Asylsystem“ und der „sichere Drittstaaten“-Ansatz. Seit den 1990er Jahren lag die Herausforderung darin, europaweite Regelungen zu etablieren. Deutschland und andere wirtschaftlich starke EU-Länder sahen sich häufig mit höheren Flüchtlingszahlen konfrontiert. Es wurden Mechanismen eingeführt, Asylverfahren an die EU-Außengrenzen zu verlegen und einzelne Länder wie Italien, Spanien oder Griechenland stärker in die Verantwortung zu nehmen, was jedoch in der praktischen Zusammenarbeit auf Schwierigkeiten stößt.

Sprache, Integration und aktuelle Entwicklungen

Statistische Erhebungen zeigen, dass Integrationspolitik seit 2015 erfolgreicher wurde. Viele Geflüchtete finden rasch Zugang zu Ausbildung und Arbeit. Die politischen Debatten über das Asylrecht bleiben jedoch hoch emotionalisiert, während die tatsächlichen Antragszahlen in den letzten Jahren gesunken sind. Der Umgang mit Zuwanderung bleibt ein zentrales gesellschaftliches Thema, das historische Erfahrungen, wirtschaftliche Erwägungen und rechtliche Fragen miteinander verbindet.

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Diese Zusammenfassung und das didaktische Material erleichtern den Zugang zu historischen Entwicklungen von Migration, Asylrecht und Integration – zentrale Themen im Geschichtsunterricht und für die politische Bildung.

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historycast -  Was war, was wird?By Dr. Almut Finck und Dr. Heiner Wember