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» Video ansehen: Sie haben mich gezwungen, ein Video über PARKSCHEIBEN zu machen
Ein Fall aus Braunschweig entfacht erneut die Debatte um deutsche Bürokratie im Straßenverkehr.
Eine Autofahrerin hat in Braunschweig nach einem Einkauf eine unliebsame Überraschung erlebt. Obwohl sie ordnungsgemäß eine Parkscheibe mit der korrekten Ankunftszeit in ihrem Auto platziert hatte, fand sie einen Strafzettel an ihrer Windschutzscheibe vor. Kurze Zeit später folgte per Post die offizielle Forderung: ein Verwarngeld in Höhe von 20 Euro.
Farbe der Parkscheibe vorgeschriebenDer Grund für das Bußgeld war nicht die Parkdauer, sondern die Farbe ihrer Parkscheibe. Sie war in der Farbe pink gefertigt – und damit nicht zulässig. Der Vater der 30-Jährigen machte den Fall auf der Plattform X öffentlich und löste damit eine rege Diskussion aus.
Servicepost: In Deutschland bekommt man für eine pinke Parkscheibe 20€ Verwarnungsgeld. Meiner Tochter in der Stadt Braunschweig so passiert.
Sie muss blau (RAL 5017 oder 5005) sein und der DIN 6171 entsprechen!
Auch mit fast 60, lerne ich immer noch behördliche Vorgaben… pic.twitter.com/H3ltaOAMVg
Was viele Autofahrer nicht wissen: Das Aussehen einer Parkscheibe ist in Deutschland streng geregelt (siehe Video ganz oben). Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) schreibt nicht nur vor, wie die Zeit einzustellen ist, sondern gibt auch klare Vorgaben für das Design.
Eine Verkehrsblattverlautbarung aus dem Jahr 1981 legt fest, dass eine Parkscheibe genau 110 Millimeter breit und 150 Millimeter hoch sein muss. Zudem ist die Farbe exakt definiert: Es muss der Blauton RAL 5017 sein. Jede Abweichung macht die Parkscheibe offiziell ungültig, auch wenn sie als „Scherzartikel“ gedacht war, wie es auf der Rückseite des pinken Modells vermerkt war.
Stadt sieht sich im RechtDie Stadt Braunschweig verteidigte das Vorgehen ihrer Mitarbeiter. Ein Sprecher teilte mit, dass man sich an die gesetzlichen Vorgaben halte, die nur die klassische blaue Parkscheibe oder elektronische Modelle mit einer Zulassung des Kraftfahrt-Bundesamtes erlauben.
Eine Einzelfallprüfung, ob eine alternative Parkscheibe gültig sein könnte, sei bei der Vielzahl der Fälle nicht umsetzbar. Der Vater der betroffenen Fahrerin zeigte zwar Verständnis für beide Seiten, empfand die Strafe jedoch als „unangemessen“, da seine Tochter aus Unwissenheit und ohne böse Absicht gehandelt habe.
Der Vorfall zeigt, dass es sich lohnt, die eigenen Parkutensilien zu überprüfen. Nicht nur bunte, sondern auch Parkscheiben mit Werbeaufdrucken oder zusätzlichen Funktionen wie einem Eiskratzer können zu einem Bußgeld führen, wenn sie vom offiziellen Design abweichen (Quelle: t-online).
Wer auf eine digitale Alternative umsteigen möchte, sollte ebenfalls vorsichtig sein. Elektronische Parkscheiben sind nur dann zulässig, wenn sie über eine offizielle Typengenehmigung verfügen (bei Amazon anschauen). Sie müssen sich nach dem Abstellen des Motors automatisch auf die nächste halbe Stunde einstellen und dürfen nachträglich nicht veränderbar sein.
By » Video ansehen: Sie haben mich gezwungen, ein Video über PARKSCHEIBEN zu machen
Ein Fall aus Braunschweig entfacht erneut die Debatte um deutsche Bürokratie im Straßenverkehr.
Eine Autofahrerin hat in Braunschweig nach einem Einkauf eine unliebsame Überraschung erlebt. Obwohl sie ordnungsgemäß eine Parkscheibe mit der korrekten Ankunftszeit in ihrem Auto platziert hatte, fand sie einen Strafzettel an ihrer Windschutzscheibe vor. Kurze Zeit später folgte per Post die offizielle Forderung: ein Verwarngeld in Höhe von 20 Euro.
Farbe der Parkscheibe vorgeschriebenDer Grund für das Bußgeld war nicht die Parkdauer, sondern die Farbe ihrer Parkscheibe. Sie war in der Farbe pink gefertigt – und damit nicht zulässig. Der Vater der 30-Jährigen machte den Fall auf der Plattform X öffentlich und löste damit eine rege Diskussion aus.
Servicepost: In Deutschland bekommt man für eine pinke Parkscheibe 20€ Verwarnungsgeld. Meiner Tochter in der Stadt Braunschweig so passiert.
Sie muss blau (RAL 5017 oder 5005) sein und der DIN 6171 entsprechen!
Auch mit fast 60, lerne ich immer noch behördliche Vorgaben… pic.twitter.com/H3ltaOAMVg
Was viele Autofahrer nicht wissen: Das Aussehen einer Parkscheibe ist in Deutschland streng geregelt (siehe Video ganz oben). Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) schreibt nicht nur vor, wie die Zeit einzustellen ist, sondern gibt auch klare Vorgaben für das Design.
Eine Verkehrsblattverlautbarung aus dem Jahr 1981 legt fest, dass eine Parkscheibe genau 110 Millimeter breit und 150 Millimeter hoch sein muss. Zudem ist die Farbe exakt definiert: Es muss der Blauton RAL 5017 sein. Jede Abweichung macht die Parkscheibe offiziell ungültig, auch wenn sie als „Scherzartikel“ gedacht war, wie es auf der Rückseite des pinken Modells vermerkt war.
Stadt sieht sich im RechtDie Stadt Braunschweig verteidigte das Vorgehen ihrer Mitarbeiter. Ein Sprecher teilte mit, dass man sich an die gesetzlichen Vorgaben halte, die nur die klassische blaue Parkscheibe oder elektronische Modelle mit einer Zulassung des Kraftfahrt-Bundesamtes erlauben.
Eine Einzelfallprüfung, ob eine alternative Parkscheibe gültig sein könnte, sei bei der Vielzahl der Fälle nicht umsetzbar. Der Vater der betroffenen Fahrerin zeigte zwar Verständnis für beide Seiten, empfand die Strafe jedoch als „unangemessen“, da seine Tochter aus Unwissenheit und ohne böse Absicht gehandelt habe.
Der Vorfall zeigt, dass es sich lohnt, die eigenen Parkutensilien zu überprüfen. Nicht nur bunte, sondern auch Parkscheiben mit Werbeaufdrucken oder zusätzlichen Funktionen wie einem Eiskratzer können zu einem Bußgeld führen, wenn sie vom offiziellen Design abweichen (Quelle: t-online).
Wer auf eine digitale Alternative umsteigen möchte, sollte ebenfalls vorsichtig sein. Elektronische Parkscheiben sind nur dann zulässig, wenn sie über eine offizielle Typengenehmigung verfügen (bei Amazon anschauen). Sie müssen sich nach dem Abstellen des Motors automatisch auf die nächste halbe Stunde einstellen und dürfen nachträglich nicht veränderbar sein.