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Ob die Vaterschaft leichter angefochten werden soll, wie Care-Arbeit bei Trennung und Scheidung fair berücksichtigt werden kann oder ob Gewalt in Partnerschaften auch den Umgang mit Kindern einschränken muss – im Familienrecht wird derzeit intensiv diskutiert. Diese Auseinandersetzungen zeigen, wie sehr sich Recht und gesellschaftliche Vorstellungen von Familie verändern und wie dringend es Reformen braucht, damit Diskriminierungen abgebaut und Gerechtigkeit gestärkt werden kann. Dieser Auffassung sind die Gesprächspartnerinnen bei „Let’s Talk About Recht“, die am 08. Oktober 2025 in Leipzig zu Gast waren – die Rechtsanwältinnen für Familienrecht Laura Kleiner und Caroline Greb sowie die Wissenschaftlerin Dr. Susanna Roßbach. Mit den Familienrechtsexpertinnen des Deutschen Juristinnenbundes sprach die Stiftung Forum Recht darüber, wo das Recht Familien schützt, wo es sie im Stich lässt und welche Reformen wirklich nötig wären. Im Zentrum stand die Frage: Wie kann Familienrecht dazu beitragen, Zusammenleben gerechter zu machen – zwischen Eltern und Kindern, zwischen Generationen, zwischen den Geschlechtern? Das Gespräch ist jetzt hier im Live-On-Tape-Podcast zu hören!
Für mehr Informationen über uns und spannende Einblicke ins Recht folgt uns auf Instagram: @stiftungforumrecht. Oder besucht uns auf unserer Website.
Moderation: Marie-Elisabeth Miersch, Stiftung Forum Recht
Produktion und Redaktion: Das Team der Stiftung Forum Recht
Juristische Themen haben oft das Image, schwer verständlich und hoch kompliziert zu sein. Dabei gehen viele Fragen des Rechts uns alle etwas an. Die Meinungsfreiheit zum Beispiel: Sie ist ein Grundrecht, das allen Bürger:innen in Deutschland entsprechend unserer Verfassung zusteht. Warum kommt es dennoch vor, dass Gesetze erlassen werden, die dieses Grundrecht unter bestimmten Bedingungen einschränken?
Abwechselnd an den beiden Stiftungsstandorten Leipzig und Karlsruhe sowie zu stets wechselnden Themen laden wir alle interessierten Menschen ein, über Gesetzgebung, Rechtsausübung und Rechtsschutz zu diskutieren. „Let’s Talk About Recht“ bietet Einblicke in verschiedene Bereiche des Rechts und des Rechtsstaats und zeigt anhand von Beispielen aus der Praxis, wo und wie sie im Alltag wirken und welche Bedeutung sie für unsere Gesellschaft haben.
Mehr Informationen zu den Gästen: https://stiftung-forum-recht.de/kalender/lets-talk-about-recht-die-interaktive-gespraechsreihe-3/
Mehr Informationen zum Deutschen Juristinnenbund: https://www.djb.de/
Den angesprochenen Wikipedia-Artikel über Richard Alan Gardener und seine Theorie „Elterliches Entfremdungssyndrom“ findet ihr hier: https://de.wikipedia.org/wiki/RichardA.Gardner.
Aus Sicht des Deutschen Juristinnebund e.V. gehört die sog. „Eltern-Kind-Entfremdung“ zu den „wissenschaftlich nicht haltbare Mythen“ des Familienrechts: https://www.djb.de/fileadmin/userupload/presse/stellungnahmen/st24-05Eckpunkte_KindschaftsR.pdf.
Ähnlich hat sich auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 17.11.2023 zum „Parental Alienation Syndrom“ geäußert. Den genauen Wortlaut könnt ihr hier nachlesen: https://bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2023/11/rk20231117_1bvr107623.html.“
Eines der Merkmale des deutschen Rechtsstaates ist das sog. „Verhältnismäßigkeitsprinzip“. Es soll die Bürger:innen vor übermäßigen Übergriffen des Staates in die allgemeinen Grundrechte schützen und wird deswegen auch als „Übermaßverbot“ bezeichnet. Lest die genaue Definition im Juraforum nach: https://www.juraforum.de/lexikon/verhaeltnismaessigkeit.
By Stiftung Forum RechtOb die Vaterschaft leichter angefochten werden soll, wie Care-Arbeit bei Trennung und Scheidung fair berücksichtigt werden kann oder ob Gewalt in Partnerschaften auch den Umgang mit Kindern einschränken muss – im Familienrecht wird derzeit intensiv diskutiert. Diese Auseinandersetzungen zeigen, wie sehr sich Recht und gesellschaftliche Vorstellungen von Familie verändern und wie dringend es Reformen braucht, damit Diskriminierungen abgebaut und Gerechtigkeit gestärkt werden kann. Dieser Auffassung sind die Gesprächspartnerinnen bei „Let’s Talk About Recht“, die am 08. Oktober 2025 in Leipzig zu Gast waren – die Rechtsanwältinnen für Familienrecht Laura Kleiner und Caroline Greb sowie die Wissenschaftlerin Dr. Susanna Roßbach. Mit den Familienrechtsexpertinnen des Deutschen Juristinnenbundes sprach die Stiftung Forum Recht darüber, wo das Recht Familien schützt, wo es sie im Stich lässt und welche Reformen wirklich nötig wären. Im Zentrum stand die Frage: Wie kann Familienrecht dazu beitragen, Zusammenleben gerechter zu machen – zwischen Eltern und Kindern, zwischen Generationen, zwischen den Geschlechtern? Das Gespräch ist jetzt hier im Live-On-Tape-Podcast zu hören!
Für mehr Informationen über uns und spannende Einblicke ins Recht folgt uns auf Instagram: @stiftungforumrecht. Oder besucht uns auf unserer Website.
Moderation: Marie-Elisabeth Miersch, Stiftung Forum Recht
Produktion und Redaktion: Das Team der Stiftung Forum Recht
Juristische Themen haben oft das Image, schwer verständlich und hoch kompliziert zu sein. Dabei gehen viele Fragen des Rechts uns alle etwas an. Die Meinungsfreiheit zum Beispiel: Sie ist ein Grundrecht, das allen Bürger:innen in Deutschland entsprechend unserer Verfassung zusteht. Warum kommt es dennoch vor, dass Gesetze erlassen werden, die dieses Grundrecht unter bestimmten Bedingungen einschränken?
Abwechselnd an den beiden Stiftungsstandorten Leipzig und Karlsruhe sowie zu stets wechselnden Themen laden wir alle interessierten Menschen ein, über Gesetzgebung, Rechtsausübung und Rechtsschutz zu diskutieren. „Let’s Talk About Recht“ bietet Einblicke in verschiedene Bereiche des Rechts und des Rechtsstaats und zeigt anhand von Beispielen aus der Praxis, wo und wie sie im Alltag wirken und welche Bedeutung sie für unsere Gesellschaft haben.
Mehr Informationen zu den Gästen: https://stiftung-forum-recht.de/kalender/lets-talk-about-recht-die-interaktive-gespraechsreihe-3/
Mehr Informationen zum Deutschen Juristinnenbund: https://www.djb.de/
Den angesprochenen Wikipedia-Artikel über Richard Alan Gardener und seine Theorie „Elterliches Entfremdungssyndrom“ findet ihr hier: https://de.wikipedia.org/wiki/RichardA.Gardner.
Aus Sicht des Deutschen Juristinnebund e.V. gehört die sog. „Eltern-Kind-Entfremdung“ zu den „wissenschaftlich nicht haltbare Mythen“ des Familienrechts: https://www.djb.de/fileadmin/userupload/presse/stellungnahmen/st24-05Eckpunkte_KindschaftsR.pdf.
Ähnlich hat sich auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 17.11.2023 zum „Parental Alienation Syndrom“ geäußert. Den genauen Wortlaut könnt ihr hier nachlesen: https://bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2023/11/rk20231117_1bvr107623.html.“
Eines der Merkmale des deutschen Rechtsstaates ist das sog. „Verhältnismäßigkeitsprinzip“. Es soll die Bürger:innen vor übermäßigen Übergriffen des Staates in die allgemeinen Grundrechte schützen und wird deswegen auch als „Übermaßverbot“ bezeichnet. Lest die genaue Definition im Juraforum nach: https://www.juraforum.de/lexikon/verhaeltnismaessigkeit.