Zeitgenossenschaft

Wie in Rothenthurm kein Waffenplatz gebaut wurde


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Die Schweiz ist das einzige Land, in welchem der Moorschutz in der Verfassung festgeschrieben ist. In Artikel 78, Absatz 5 unserer Bundesverfassung steht nämlich:

Moore und Moorlandschaften von besonderer Schönheit und gesamtschweizerischer Bedeutung sind geschützt. Es dürfen darin weder Anlagen gebaut noch Bodenveränderungen vorgenommen werden.

Normalerweise regelt die Bundesverfassung als oberstes Organ des Schweizer Rechtssystems aber keine so konkreten Sachverhalte und so überrascht es nicht, dass dieser Absatz über eine erfolgreiche Volksinitiative 1987 in die Verfassung geschrieben wurde.

Interessanterweise war der Auslöser dafür aber nicht vordergründig die Sorge um die Moore im schönen Schweizerland, sondern entstand vielmehr durch den lokalen Widerstand gegen einen neuen Waffenplatz der Armee im Gebiet von Rothenthurm im Kanton Schwyz.

Stephanie Müller ist in der Nähe des fraglichen Gebiets aufgewachsen und hat die verschiedenen Akteure und Akteurinnen sowie die jeweiligen Motive in ihrem 2023 veröffentlichten Buch “Rothenthurm. Der Kampf um den Waffenplatz". aufgearbeitet. Nun hat sie den Weg zu uns in die Zeitgenossenschaft gefunden und wird uns erzählen, wie es den Einwohner des kleinen Dorfes im Herzen der Zentralschweiz gelungen ist, sich erfolgreich gegen die Pläne des übermächtig wirkenden Eidgenössische Militärdepartements zu wehren.

Diese Folge der Zeitgenossenschaft ist auf den gängigen Podcast Portalen oder auf unserer Homepage

www.zeit-genossenschaft.ch zu hören.

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ZeitgenossenschaftBy Fabian Trinkler