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Der Schornsteinfeger hat sich zur Überprüfung eurer Gasheizung angemeldet und ihr fragt euch, wie oft das gemacht werden muss? Wir haben die Antwort.
Die Intervalle im ÜberblickEine Gasheizung muss regelmäßig kontrolliert werden, um sicherzustellen, dass sie einwandfrei läuft. Dafür ist der Schornsteinfeger zuständig. Die Messfristen für die Überprüfung und Abgasmessung einer Gasheizung sind unterschiedlich. Sie hängen davon ab,
Festgeschrieben sind die Fristen in der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV). Konkret gelten die folgenden Intervalle:
Art der Gasheizung
Überprüfen & Kehren
Abgasmessung (Kessel > 12 Jahre)
Abgasmessung (Kessel < 12 Jahre)
Gasheizkessel
jährlich
alle zwei Jahre
alle drei Jahre
Raumluft-unabhängiger Gasheizkessel
alle zwei Jahre
alle zwei Jahre
alle drei Jahre
Gasbrennwert-kessel
jährlich
keine Messung erforderlich
keine Messung erforderlich
Gasbrennwert-kessel mit Überdruck-Gasanlage
alle zwei Jahre
keine Messung erforderlich
keine Messung erforderlich
Was beim Sparen von Heizkosten nicht funktioniert, erfahrt ihr im Video von familie.de:
» Video ansehen: Energie und Heizkosten sparen: 5 Mythen die nicht funktionieren
Was wird bei der Messung geprüft?Bei der Abgasmessung wird die Abgastemperatur, die Temperatur der Verbrennungsluft, die Sauerstoff- sowie die Kohlendioxidkonzentration in den Abgasen gemessen.
Übersteigt der Abgasverlust die Grenzwerte, bedeutet das, dass Verbrennungsenergie ungenutzt bleibt und über den Schornstein verloren geht, wie der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks informiert.
Abhängig von der Nennwertleistung der Gasheizung liegen die Grenzwerte für den Abgasverlust zwischen 9 und 11 Prozent. Ist der Abgasverlust klein, arbeitet die Gasheizung effizient. Der Brennstoff wird bestmöglich genutzt, um Wärme zu erzeugen.
By Der Schornsteinfeger hat sich zur Überprüfung eurer Gasheizung angemeldet und ihr fragt euch, wie oft das gemacht werden muss? Wir haben die Antwort.
Die Intervalle im ÜberblickEine Gasheizung muss regelmäßig kontrolliert werden, um sicherzustellen, dass sie einwandfrei läuft. Dafür ist der Schornsteinfeger zuständig. Die Messfristen für die Überprüfung und Abgasmessung einer Gasheizung sind unterschiedlich. Sie hängen davon ab,
Festgeschrieben sind die Fristen in der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV). Konkret gelten die folgenden Intervalle:
Art der Gasheizung
Überprüfen & Kehren
Abgasmessung (Kessel > 12 Jahre)
Abgasmessung (Kessel < 12 Jahre)
Gasheizkessel
jährlich
alle zwei Jahre
alle drei Jahre
Raumluft-unabhängiger Gasheizkessel
alle zwei Jahre
alle zwei Jahre
alle drei Jahre
Gasbrennwert-kessel
jährlich
keine Messung erforderlich
keine Messung erforderlich
Gasbrennwert-kessel mit Überdruck-Gasanlage
alle zwei Jahre
keine Messung erforderlich
keine Messung erforderlich
Was beim Sparen von Heizkosten nicht funktioniert, erfahrt ihr im Video von familie.de:
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Was wird bei der Messung geprüft?Bei der Abgasmessung wird die Abgastemperatur, die Temperatur der Verbrennungsluft, die Sauerstoff- sowie die Kohlendioxidkonzentration in den Abgasen gemessen.
Übersteigt der Abgasverlust die Grenzwerte, bedeutet das, dass Verbrennungsenergie ungenutzt bleibt und über den Schornstein verloren geht, wie der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks informiert.
Abhängig von der Nennwertleistung der Gasheizung liegen die Grenzwerte für den Abgasverlust zwischen 9 und 11 Prozent. Ist der Abgasverlust klein, arbeitet die Gasheizung effizient. Der Brennstoff wird bestmöglich genutzt, um Wärme zu erzeugen.