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Im März 1944 begegneten sich Wilhelm Adami (* 5. Mai 1887) und Artur Ebert (* 16. März 1906) rein zufällig in der Wohnung des Ehepaars Dümmig in Karlsruhe. Wilhelm war damals als selbständiger Steuerberater tätig – beim Finanzamt war er aufgrund seiner politischen Einstellung bereits 1933 entlassen worden und danach zur Vermeidung weiterer beruflicher Nachteile in die NSDAP eingetreten.
Wegen abfälliger Äußerungen über die deutsche Kriegsführung und deren mangelnde Erfolgsaussichten denunzierte ihn Ebert bei der örtlichen Gestapo wegen Wehrkraftzersetzung – kein Einzelfall in dieser Zeit. Wenige Tage danach wurde Adami verhaftet und einige Monate später vom Berliner Volksgerichtshof zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt. Im Gefängnis Coswig in Sachsen, in dem überwiegend politische Gefangene inhaftiert waren, starb er am 4. April 1945 unter ungeklärten Umständen.
Wilhelms Frau Maria beantragte für ihren verstorbenen Mann nach 1945 Wiedergutmachungsleistungen wegen Schaden an Freiheit, an Leben und im beruflichen Fortkommen. Für Verzögerungen im Verfahren sorgte Wilhelms Mitgliedschaft in der NSDAP, deren opportunistischer Charakter aber behördlicherseits am Ende anerkannt wurde. Und so erhielt auch Frau Adami neben sachbezogenen Beihilfen ab Mitte der 1950er Jahre Entschädigungszahlungen, die teilweise als monatliche Rente gezahlt wurden. Artur Ebert hatte sie wegen der Denunziation angezeigt. Dieser wurde 1949 dann auch zu 2 Jahren Haft verurteilt. Zusätzlich musste er – soweit möglich – für die Entschädigungszahlungen aufkommen, weil man ihn gewissermaßen persönlich für den Tod Adamis verantwortlich machte.
Sprechende Akten ist eine Produktion des Landesarchivs Baden-Württemberg.
Buch: Nilz Bokelberg
Weitere Informationen:
Im März 1944 begegneten sich Wilhelm Adami (* 5. Mai 1887) und Artur Ebert (* 16. März 1906) rein zufällig in der Wohnung des Ehepaars Dümmig in Karlsruhe. Wilhelm war damals als selbständiger Steuerberater tätig – beim Finanzamt war er aufgrund seiner politischen Einstellung bereits 1933 entlassen worden und danach zur Vermeidung weiterer beruflicher Nachteile in die NSDAP eingetreten.
Wegen abfälliger Äußerungen über die deutsche Kriegsführung und deren mangelnde Erfolgsaussichten denunzierte ihn Ebert bei der örtlichen Gestapo wegen Wehrkraftzersetzung – kein Einzelfall in dieser Zeit. Wenige Tage danach wurde Adami verhaftet und einige Monate später vom Berliner Volksgerichtshof zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt. Im Gefängnis Coswig in Sachsen, in dem überwiegend politische Gefangene inhaftiert waren, starb er am 4. April 1945 unter ungeklärten Umständen.
Wilhelms Frau Maria beantragte für ihren verstorbenen Mann nach 1945 Wiedergutmachungsleistungen wegen Schaden an Freiheit, an Leben und im beruflichen Fortkommen. Für Verzögerungen im Verfahren sorgte Wilhelms Mitgliedschaft in der NSDAP, deren opportunistischer Charakter aber behördlicherseits am Ende anerkannt wurde. Und so erhielt auch Frau Adami neben sachbezogenen Beihilfen ab Mitte der 1950er Jahre Entschädigungszahlungen, die teilweise als monatliche Rente gezahlt wurden. Artur Ebert hatte sie wegen der Denunziation angezeigt. Dieser wurde 1949 dann auch zu 2 Jahren Haft verurteilt. Zusätzlich musste er – soweit möglich – für die Entschädigungszahlungen aufkommen, weil man ihn gewissermaßen persönlich für den Tod Adamis verantwortlich machte.
Sprechende Akten ist eine Produktion des Landesarchivs Baden-Württemberg.
Buch: Nilz Bokelberg
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