Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vertritt in einem Beschluss die Auffassung, dass das sogenannte Klimaschutzprogramm der Bundesregierung von 2023 nicht ausreiche und die Regierung zusätzliche Maßnahmen zum „Klimaschutz“ ergreifen müsse. Alle Wirtschaftsdaten belegen, dass Merkels grüne Energiewende den Wirtschaftsstandort Deutschland zerstört, was unter anderem an der ideologisch gewollten Verteuerung der Energie liegt. Zunehmend werden die Eingriffe in die Wirtschaft und die Griffe in den Geldbeutel der Bürger juristisch begründet. Über die Klimagesetzgebung und den zunehmenden Aktivismus von Richtern berichtet der Jurist und Rechtswissenschaftler Prof. Volker Boehme-Neßler.