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Zensur russischer Sender – und Gegenmaßnahmen | Von Markus Fiedler


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Die Fassadendemokratie zeigt ihre totalitäre Fratze.
Ein Standpunkt von Markus Fiedler.
Die Lufthoheit über die öffentliche Meinung
Krieg wird immer begleitet von Propaganda und die ist besonders beliebt in den ach so tollen westlichen „Vorzeigedemokratien“.
Der oberste NATO-Sprecher Jamie Shea kommentierte die Medienberichterstattung zum Angriffskrieg der NATO auf Jugoslawien folgender Maßen:
„Das Wichtigste ist, dass der Feind nicht das Monopol über die Bilder haben darf. Denn das rückt die Taktik der NATO in das Licht der Öffentlichkeit […].“ 1
Im Klartext: Um sein eigenes barbarisches Verhalten vor den eigenen Wählern zu verschleiern bzw. zu rechtfertigen muss man sicherstellen, dass ausschließlich die eigene Propaganda, also die eigene Sichtweise, nötigenfalls Lügen zum Krieg verbreitet werden. Man will die Lufthoheit über die öffentliche Meinung haben.
Da ist eine Verbreitung von anderslautenden Nachrichten nicht hilfreich. Und daher stellten schon die Nazis im dritten Reich, das Hören von Feindsendern unter Strafe.2
Auf den Seiten des Deutschlandfunks (DLF) kann man dazu ein Zitat aus den Verlautbarungen der Reichsregierung von 1939 lesen:
„Jedes Wort, das der Gegner herübersendet, ist selbstverständlich verlogen und dazu bestimmt, dem deutschen Volk Schaden zuzufügen.“3
Die Initiative zum Verbot vom Feindsender-Hören soll von Joseph Göbbels ausgegangen sein.4
Wir mussten jüngst erleben, dass dem Sender Russia Today in deutscher Sprache, kurz RT DE zum Jahreswechsel 2021/22 die Lizenz zum Senden via Satellit bzw. Kabel verweigert wurde.
In einem anderen Artikel auf den Seiten des DLF kann der verwirrte Zuschauer dazu folgendes erfahren:
„Die Politik beschäftigt sich schon seit Jahren mit RT DE – immer wieder würden hier Desinformationskampagnen verbreitet, heißt es von deutscher Seite.“5
Ach, die Politik beschäftigt sich mit RT? Genau die Politiker, die durch RT kritisiert werden? Wenn die Politiker verstimmt sind, dann darf RT nicht mehr senden? Hier sehen wir keine kritische Einordnung solcher Aussagen. Der Artikel zeigt insgesamt eine zustimmende Haltung zum Verbot von Russia Today.
Der DLF ordnet auch nicht diesen eklatanten Verstoß gegen den Artikel 5, dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und Pressefreiheit entsprechend ein, sondern transportiert unkommentiert die Scheinbegründung von Wolfgang Kreißig, Vorsitzendem der Konferenz der Landesmedienanstalten. Dieser wird folgender Maßen zitiert:
„In der Tat ist es nochmal ganz wichtig, dass wir eine Feststellung getroffen haben: Dass es einen Sender gibt, nämlich RT DE, betrieben von der RT Productions GmbH, die die Verantwortung für diesen Sender trägt, die von Deutschland aus sendet, für Deutschland. Und dafür braucht sie nach dem Medienstaatsvertrag eine Lizenz, die nicht vorliegt.“6
Wie es im Nachkriegsdeutschland innerhalb von wenigen Jahren zu einem derartig verfassungsfeindlichen Stimmungsumschwung in der Presse kommen kann, ist erschreckend! Vor allem deswegen, weil besonders Medien des öffentlichen Rundfunks eine Verpflichtung zur Grundgesetztreue und zur Staatsferne haben.7 So kann man beispielsweise auf den Seiten des ZDFs lesen:
„Das ZDF ist den im Grundgesetz verankerten demokratischen und rechtsstaatlichen Werten verpflichtet. Angebote des ZDF beleuchten daher undemokratische Entwicklungen kritisch.“8
Ich erspare ihnen an dieser Stelle, was das ZDF zum Thema Sperrung von RT veröffentlicht hat, ansonsten laufen Sie Gefahr, sich spontan zu übergeben, aber falls Sie da einen abgehärteten Magen haben lesen Sie sich das Zitat in der Fußnote durch.9
Grundgesetz und Rundfunkurteile des Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht schrieb in seinem wohl spektakulärstem Urteil zum Thema Meinungsfreiheit im Jahre 1958 allen deutschen Regierungen ins Stammbuch:
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