Share 10 Minuten Jura
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By RA Frank Hofmann
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The podcast currently has 31 episodes available.
Aktuell richtet sich durch die Auflösung der Regierungskoalition und die Ankündigung vorgezogener Neuwahlen die juristische Aufmerksamkeit auf das Problem der sog. "auflösungsgerichteten" Vertrauensfrage nach Art. 68 GG.
In dieser Folge schauen wir uns die Vorschrift des Art. 68 GG näher an und beleuchten vor allem das ungeschriebene Tatbestandsmerkmal einer tatsächlich instabilen Regierungslage, unter Berücksichtigung sowohl der Rechtsprechung des BVerfG zum Thema (vgl. BVerfGE 62, 1 ff. - Kohl, E 114,121 - Schröder) als auch der aktuellen Situation.
Repetitorium: https://www.repetitorium-hofmann.de
Intro: Jörg Hofmann, https://www.joerg-hofmann.com
https://open.spotify.com/artist/7mGFxzVs5CPMyf3Lalpvlc
Der Widerspruch gegen den Examensbescheid ist der einschlägige Rechtsbehelf, wenn man mit dem Ergebnis seines Examens nicht zufrieden ist oder das Examen nicht bestanden wurde.
In dieser Folge erläutere ich in fünf Schritten, wie das Widerspruchsverfahren im ersten und zweiten juristischen Examen abläuft.
Ergänzend habe ich die fünf Schritte auch in einem Artikel auf meiner Website zusammengefasst: https://www.repetitorium-hofmann.de/tipps-zum-widerspruch/
Besonders wichtig ist im Widerspruchsverfahren die zeitnahe und vollständige Akteneinsicht in die Klausuren. Hierzu findet sich ebenfalls einen Beitrag auf meiner Website: https://www.repetitorium-hofmann.de/pruefungsrecht-anspruch-auf-kostenlose-kopie-von-examensklausuren-bverwg-6-c-10-21/
Für Jurastudierende biete ich im Bereich des Prüfungsrechts eine kostenlose Erstberatung an.
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Eines der wichtigsten Erfolgsprinzipien in Strafrechtsklausuren ist es, schlicht keines der zu prüfenden Delikte zu vergessen.
Dies passiert besonders leicht mit den vergleichsweise "kleinen" Delikten wie z.B. Hausfriedensbruch (§ 123 StGB), Beleidigung (§ 185 StGB) oder Sachbeschädigung (§ 303 StGB), die neben den eigentlichen Schwerpunkten der Klausur (wie z.B. Tötungsdelikte nach §§ 211, 212 StGB oder Raub nach § 249 StGB) leicht aus dem Blick geraten.
In dieser Folge schauen wir uns die zehn am häufigsten vergessenen Delikte in Strafrechtsklausuren an. Zu jedem Delikt wird zusätzlich eine Anregung gegeben, welche Thematik man sich zu dem jeweiligen Delikt noch einmal anschauen könnte.
Zur Ergänzung empfohlen: Hofmann-Podcast "10 Minuten Jura", Folge 3: 3 Strategien für die erfolgreiche Strafrechtsklausur
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Bei der Prüfung der Strafbarkeit von sog. "Klimaklebern" wird in der Klausur der Tatbestand des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB) häufig übersehen, da sich die Diskussion in Literatur und Medien überwiegend auf den Tatbestand der Nötigung (§ 240 StGB) konzentriert.
Wir schauen uns in dieser Folge die Entscheidung des KG Berlin (Beschl. v. 16.8.2023 - 3 ORs 46/23, 161 Ss 61/23, NJW 2023, 2792) an und machen uns klar, warum die Rspr. zu § 240 StGB (sog. "Zweite-Reihe-Rechtsprechung") nicht ohne weiteres auf den Gewaltbegriff des § 113 StGB übertragbar ist.
In der Folge erwähnt: BayVGH, Beschl. v. 13.9.2023 - 10 Cs 23.1650, RÜ 2023, 727 (Präventives Verbot von Klimakleber-Demonstrationen); BGH, Urt. v. 27.9.2022 - VI ZR 336/21, JuS 2023, 685 (Schienenblockade als Eigentumsbeeinträchtigung)
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Der Gesetzgeber hat zum 1.1.2024 das Recht der Personengesellschaften durch das MoPeG umfassend reformiert.
In dieser Folge schauen wir uns die für die Klausur relevantesten Regelungen an, insbesondere die Abgrenzung zwischen rechtsfähiger und nichtrechtsfähiger GbR (§ 705 BGB), die neue Haftungsstruktur der GbR (§§ 721 ff. BGB) und das neu eingeführte Gesellschaftsregister (§§ 707 ff. BGB).
Der neue Gesetzestext ab 1.1.2024 für das BGB findet sich u.a. hier: https://www.buzer.de/1_MoPeG.htm
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In dieser examensrelevanten Entscheidung (Urt. v. 23.3.2023 - V ZR 67/22, JuS 2023, 783) setzt sich der BGH mit der Frage auseinander, inwieweit der Schadensersatzanspruch aus §§ 280, 281 BGB auf den dinglichen Beseitigungsanspruch nach § 1004 BGB anwendbar ist.
Wir analysieren das Urteil des BGH und die dahinter stehende allgemeine Thematik, inwieweit Vorschriften aus dem Schuldrecht AT überhaupt auf dingliche Ansprüche angewendet werden können.
In der Folge erwähnte Entscheidungen:
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Durch den Beschluss des vierten Senates des BVerwG vom 29.3.2022 (4 C 4.20) erhält der klassische Streitstand um die isolierte Anfechtung von Nebenbestimmungen neue Aktualität.
In dieser Folge wiederholen wir zunächst kurz den Meinungsstreit und schauen uns an, was aufgrund des Beschlusses zukünftig bei der Prüfung der isolierten Anfechtung von Nebenbestimmungen zu beachten ist und welche Konsequenzen dies für den Aufbau in der Klausur hat.
In der Folge erwähnte Entscheidungen:
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In den Zeiten von politischen Krisen steigt die Bedeutung von Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB), da Umstände wie Inflation, Corona oder Energiekrise das wirtschaftliche Gleichgewicht von Verträgen berühren.
In dieser Folge schauen wir uns die Voraussetzungen der WGG und ihre Abgrenzung vor allem zu den Vorschriften über die Unmöglichkeit (§§ 275, 326 BGB) an. Dazu analysieren wir zwei aktuelle BGH-Entscheidungen zum Einfluss von Corona auf Verträge.
In der Folge erwähnte Entscheidungen: BGH Urt. v. 12.1.2022 - XII ZR 8/21, NJW 2022, 1370 (Gewerberaummiete), BGH Urt. v. 4.5.2022 - XII ZR 64/21, NJW 2022, 2024 (Fitnessstudio), BGH Urt. v. 23.1.2013 - VIII ZR 80/12, NJW 2013, 991 (Preisänderungsklausel bei Gasbelieferung)
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Die Schuldrechtsreform zum 1.1.2022 gilt als die umfassendste Reform dieses Rechtsgebiets seit der großen Reform von 2003.
In dieser Folge schauen wir uns speziell die Systematik der Gewährleistungsrechte für Kaufsachen mit einem digitalen Element an (§§ 475a, 327a ff. BGB).
Synopse zur Schuldrechtsreform 2022 (im Podcast erwähnt): https://www.gleisslutz.com/2021-08_Synopse_BGB.PDF
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Selbständig das richtige Skript für ein Rechtsgebiet zu finden, das man sich aneignen möchte, gehört zu den wichtigsten Fähigkeiten für den Erfolg im Jurastudium. In dieser Folge besprechen wir, worauf es dabei ankommt, aufgeteilt auf 10 Tipps.
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