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In der Entscheidung T670/20 der Beschwerdekammer ging es um die Frage, ob Patienten in einer klinischen Studie der Geheimhaltung unterliegen. Das Patent bezog sich auf eine Zusammensetzung einer Tablette, die Patienten in einer klinischen Studie verabreicht worden war, wobei die Studie durchgeführt wurde, bevor die Patentanmeldung eingereicht worden war. Es stellte sich die Frage, ob die Patienten als Mitglieder der Öffentlichkeit angesehen werden konnten und ob ihre Teilnahme an der klinischen Studie daher eine offenkundige Vorbenutzung der Zusammensetzung der Tablette darstellt.
Diese Episode mit weiterführenden Informationen finden Sie in Kürze auch in schriftlicher Form in unserem Blog unter:
https://kandidatentreff.de/category/blog/
Autorin: Rose Hughes | Aus dem Englischen von: Tobias Becker | Musik: "A Night Alone" von TrackTribe (CC BY 3.0)
In der Entscheidung T670/20 der Beschwerdekammer ging es um die Frage, ob Patienten in einer klinischen Studie der Geheimhaltung unterliegen. Das Patent bezog sich auf eine Zusammensetzung einer Tablette, die Patienten in einer klinischen Studie verabreicht worden war, wobei die Studie durchgeführt wurde, bevor die Patentanmeldung eingereicht worden war. Es stellte sich die Frage, ob die Patienten als Mitglieder der Öffentlichkeit angesehen werden konnten und ob ihre Teilnahme an der klinischen Studie daher eine offenkundige Vorbenutzung der Zusammensetzung der Tablette darstellt.
Diese Episode mit weiterführenden Informationen finden Sie in Kürze auch in schriftlicher Form in unserem Blog unter:
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Autorin: Rose Hughes | Aus dem Englischen von: Tobias Becker | Musik: "A Night Alone" von TrackTribe (CC BY 3.0)
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