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1. Ausgangssituation
2. Zahlungsunfähigkeit
Das Verlieren der vollen Zahlungsfähigkeit ist im Wesentlichen ab jenem Geschäftstag zu erkennen, an dem Zahlungen fällig werden und/oder vorgenommen werden sollen, aber die verfügbaren Zahlungsmittel (inkl. freier Kreditlinien) nicht mehr ausreichen zur Abdeckung der fälligen Zahlungsverpflichtungen. Laut OGH-Judikatur ist der Eintritt in die Zahlungsunfähigkeit ableitbar, wenn der Unternehmer/das Unternehmen mehr als 5% seiner fälligen Schulden nicht mehr bezahlen kann.
3. Insolvenzrechtliche Überschuldung
Eine Insolvenzrechtliche Überschuldung liegt vor, wenn
Keine insolvenzrechtliche Überschuldung liegt somit vor, wenn
Die COVID-19 bedingte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht im Rahmen insolvenzrechtliche Überschuldung wurde vom Gesetzgeber schon mehrmals kurzfristigst (derzeit bis 30.06.2021) verlängert. Auf Grundlage aktuell ableitbarer COVID-19-Infektionsentspannung muss nunmehr davon ausgegangen werden, dass die gegenständliche Frist nun mit 30.06.2021 enden könnte.
Bitte beachten, dass bei Ablauf des 30.06.2021 der Schuldner, wenn er als insolvenzrechtlich überschuldet einstufbar wäre, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ohne schuldhaftes Zögern
Fazit:
Der Podcast der fidas Steuerberater Österreich. Mit News zu Wirtschaft, Steuern und Recht. Kurz und knackig in 5 bis 7 Minuten präsentiert. www.fidas.at
1. Ausgangssituation
2. Zahlungsunfähigkeit
Das Verlieren der vollen Zahlungsfähigkeit ist im Wesentlichen ab jenem Geschäftstag zu erkennen, an dem Zahlungen fällig werden und/oder vorgenommen werden sollen, aber die verfügbaren Zahlungsmittel (inkl. freier Kreditlinien) nicht mehr ausreichen zur Abdeckung der fälligen Zahlungsverpflichtungen. Laut OGH-Judikatur ist der Eintritt in die Zahlungsunfähigkeit ableitbar, wenn der Unternehmer/das Unternehmen mehr als 5% seiner fälligen Schulden nicht mehr bezahlen kann.
3. Insolvenzrechtliche Überschuldung
Eine Insolvenzrechtliche Überschuldung liegt vor, wenn
Keine insolvenzrechtliche Überschuldung liegt somit vor, wenn
Die COVID-19 bedingte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht im Rahmen insolvenzrechtliche Überschuldung wurde vom Gesetzgeber schon mehrmals kurzfristigst (derzeit bis 30.06.2021) verlängert. Auf Grundlage aktuell ableitbarer COVID-19-Infektionsentspannung muss nunmehr davon ausgegangen werden, dass die gegenständliche Frist nun mit 30.06.2021 enden könnte.
Bitte beachten, dass bei Ablauf des 30.06.2021 der Schuldner, wenn er als insolvenzrechtlich überschuldet einstufbar wäre, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ohne schuldhaftes Zögern
Fazit:
Der Podcast der fidas Steuerberater Österreich. Mit News zu Wirtschaft, Steuern und Recht. Kurz und knackig in 5 bis 7 Minuten präsentiert. www.fidas.at
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