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Kleinunternehmer sind Unternehmer, die im Inland ihr Unternehmen betreiben und deren Jahresumsatz 35.000 EUR jährlich nicht überschreitet.
Nicht in diese Grenze einbezogen werden zum Beispiel:
Einmal in fünf Jahren darf die Grenze um max. 15 % überschritten werden.
Unecht steuerbefreit bedeutet
• du musst von den Einnahmen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt bezahlen (→ keine Umsatzsteuer in Ausgangsrechnungen)
Option zur Umsatzsteuerpflicht
Wer meint, dass die Umsatzsteuerbefreiung nachteilig ist (z.B. wegen hoher Vorsteuern in der Gründerphase; Kunden sind hauptsächlich vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer), kann auf sie verzichten (Optionserklärung).
Du bist mindestens für das Jahr, für das du die Erklärung abgegeben hast und für weitere 4 Jahre gebunden. Erst nach Ablauf dieser Bindungsfrist kannst du die Optionserklärung widerrufen. Der Widerruf hat bis zum Monatsletzten des ersten Kalendermonates jenes Kalenderjahres zu erfolgen, ab dem er gelten soll.
Vorschriften zur Rechnungsausstellung
Wichtig:
Im Gegensatz zu anderen Unternehmern musst du auf deinen Rechnungen die UID-Nummer nicht anführen. Du musst jedoch einen Hinweis auf die Steuerfreiheit geben. Denkbar wäre der Zusatz: „Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung“.
Umsatzsteuervoranmeldung und Jahreserklärung
Tücken der Kleinunternehmerregelung
Ein weiteres Problem liegt in der langen Bindungsfrist der Optionserklärung (5 Jahre).
Bei Fragen helfen Dir die Fidas-Steuerberater gern weiter.
Der Podcast der fidas Steuerberater Österreich. Mit News zu Wirtschaft, Steuern und Recht. Kurz und knackig in 5 bis 7 Minuten präsentiert. www.fidas.at
Kleinunternehmer sind Unternehmer, die im Inland ihr Unternehmen betreiben und deren Jahresumsatz 35.000 EUR jährlich nicht überschreitet.
Nicht in diese Grenze einbezogen werden zum Beispiel:
Einmal in fünf Jahren darf die Grenze um max. 15 % überschritten werden.
Unecht steuerbefreit bedeutet
• du musst von den Einnahmen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt bezahlen (→ keine Umsatzsteuer in Ausgangsrechnungen)
Option zur Umsatzsteuerpflicht
Wer meint, dass die Umsatzsteuerbefreiung nachteilig ist (z.B. wegen hoher Vorsteuern in der Gründerphase; Kunden sind hauptsächlich vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer), kann auf sie verzichten (Optionserklärung).
Du bist mindestens für das Jahr, für das du die Erklärung abgegeben hast und für weitere 4 Jahre gebunden. Erst nach Ablauf dieser Bindungsfrist kannst du die Optionserklärung widerrufen. Der Widerruf hat bis zum Monatsletzten des ersten Kalendermonates jenes Kalenderjahres zu erfolgen, ab dem er gelten soll.
Vorschriften zur Rechnungsausstellung
Wichtig:
Im Gegensatz zu anderen Unternehmern musst du auf deinen Rechnungen die UID-Nummer nicht anführen. Du musst jedoch einen Hinweis auf die Steuerfreiheit geben. Denkbar wäre der Zusatz: „Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung“.
Umsatzsteuervoranmeldung und Jahreserklärung
Tücken der Kleinunternehmerregelung
Ein weiteres Problem liegt in der langen Bindungsfrist der Optionserklärung (5 Jahre).
Bei Fragen helfen Dir die Fidas-Steuerberater gern weiter.
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