Mit äußerst interessanten und knackigen Diskussionsaspekten runden Bernd Biemann, Christian Bartels, Dirk Benkisser und ich die Runde zum § 87 Absatz 1 Punkt 6 Betriebsverfassungsgesetz ab.
Wir thematisieren die Hard- und Softwareergonomie, Aspekte der Schwerbehinderten bei Technikeinführung, Barrierefreiheit von Software, testweise/befristete Einführung von Technik bzw. Pilotierungen, Validierungen eingeführter Technik, Eskalationsmechanismen, Regelungen zu Software zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle, Berechtigungskonzepte, Missbrauchsaufsicht durch den BR, Klausurtagungen der Technikausschüsse bis hin zu Besonderheiten bei der Einführung von KI.